Ich-AGs klagen über Ebay-Urteil

Kleine Unternehmen sehen sich durch Rückgaberecht der Käufer vor dem Aus

Gestern hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Verbrauchern bei Internet-Auktionen den Rücken gestärkt: Kunden haben bei Versteigerungen des Internetauktionshauses Ebay ein Widerrufsrecht und können ersteigerte Artikel binnen der gesetzlichen Frist ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen (ZDNet berichtete).

Was viele Kunden auf den ersten Blick freuen wird, ist für einige Ebay-Händler eine Katastrophe. Sie fürchten vermehrte Rücksendungen und damit höhere Kosten. Schlimmer noch: Für viele wird sich das Geschäftsmodell „Verkaufen über Ebay“ in Zukunft nicht mehr rechnen. Darunter sind viele kleine Profi-Händler, die sich zum Teil mit „Ich-AGs“ eine Existenz aufgebaut hatten, um Arbeitslosigkeit und Hartz 4 zu entgehen. „Existenzgründer sind besonders betroffen, da der Vertriebsweg der Online-Auktion vielfach der Einstieg in die Selbständigkeit als Online-Händler ist“, sagt Ebay-Sprecher Nerses Chopurian. „Kleinunternehmer können sich das 14-tägige Rückgaberecht gar nicht leisten.“

Ebay-Unternehmer Uwe Hawelka kennt das Problem. Der Erkrather machte bereits Erfahrung mit dem Widerspruchsrecht. Über einen eigenen Internetshop verkaufte er Digitalkameras. Frustriert gab er Anfang des Jahres auf. Denn anders als bislang bei den Ebay-Auktionen stand beim regulären Kauf zum Festpreis für Juristen fest: Der Kunde hat ein Rückgaberecht. „Viele nutzen das schamlos aus“, sagte Hawelka der „Wirtschaftswoche“. „Es werden Apparate bestellt, benutzt, und am 14. Tag nach Empfang wird der Kauf annulliert.“ Alles auf Kosten des Händlers. Im Schnitt vier Kameras kamen täglich zurück. Oft verschmiert, verschmutzt, die Betriebsanleitung geknickt. Sand vom Urlaub rieselte aus der Packung. Trotzdem musste Hawelka Kaufpreis plus Versandkosten erstatten, solange das Gerät nicht kaputt war. Hawelka sattelte um und verkauft jetzt Speicherkarten für Kameras: „Die kommen seltener zurück.“

Hawelkas Beispiel zeigt, wie das neue Rückgabe-Recht sich auf die Geschäfte der Händler auswirken könnte. Trotz besserem Verbraucherschutz birgt auch das neue Rückgaberecht Nachteile. Etliche der 5000 Powerseller werden passen. Das Angebot schwindet. Juristen befürchten sogar, dass die Händler ihre zusätzliche Kosten auf die Kunden umlegen werden. Den Profi-Händlern bleibt ein Trost. In Zukunft sollen sie wenigstens die Kosten der Rücksendung auf den Käufer abwälzen dürfen.

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9 Kommentare zu Ich-AGs klagen über Ebay-Urteil

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  • Am 5. November 2004 um 7:36 von Thomas

    Schlupflöcher geschlossen
    Abgesehen davon das es immer Leute gibt die das Recht der Rüchgabe ausnutzen finde ich das Urteil vollkommen OK. Wie oft finden sich auf Ebay offensichtliche Händler, welche jegliche Form von Gewährleistung, Rechnung und Garantie ausschliessen. Für Ich AGs tuts mit leid, aber letztendlich gehört es mit zum Geshcäft das der Kunde (wenn berechtigt) seine Ware zurückgeben kann.

  • Am 5. November 2004 um 8:46 von Chefpraktikant

    Rücknahme gebrauchter Ware?
    Also wenn der Sand aus der Verpackung rieselt und die Kameras gebraucht und verschmutzt sind, muss der Händler diese doch nicht zurücknehmen, oder? Sowas ist nicht zu tolerieren, ansonsten ist das Urteil ok!

    • Am 5. November 2004 um 19:47 von Doc

      AW: Rücknahme gebrauchter Ware?
      haben sie auch in den Ebay Foren nach gelesen ?
      Gruß Doc

  • Am 5. November 2004 um 11:46 von N.Gschwendner Online Promotion GmbH

    Keine neue Rechtslage
    Für Gewerbetreibende galt die Verpflichtung zur Rücknahme schon seit längerem.
    Das Rückgaberecht muss sogar extra erwähnt werden.
    Gejammert wurde über das Fernabnahmegesetz von den Gewerbetreibenden schon immer – für die Verbraucher ist es aber gut!

  • Am 5. November 2004 um 18:16 von ein Händler

    Urteil einwandfrei – gleiches Recht für alle
    Bin selber Händler (kein eBayer) und die Rechtslage für den Fernabsatz muss nun mal jeder Händler kalkulieren/akzeptieren.

    Das Gejammer von sog. Ich-AGlern kann und will ich nicht verstehen. Wer mit gewerbemässigen Handel seine Brötchen verdienen möchte, muss sich mit der Rechtslage arrangieren oder einen anderen Gewerbezweig wählen.

    Ich hoffe die Judikate/Executive macht erfolgreich und dauerhaft Jagd auf diese "schwarzen Schafe". Sie haben schliesslich ihre Kunden um ihre Rechte auf Garantie, Produktsichtung usw. betrogen!

  • Am 6. November 2004 um 20:05 von Michael Lenskes

    ICH-AGs und Ebay Urteil
    Ich finde das Urteil sehr gut, so trennt sich endlich die Spreu vom Weizen, das wird dem ehrlichen Händler der Rücken gestärkt, den eine Vielzahl der Möchtegern Händler bei Ebay ziehen ihre Kunden ab wo es nur geht z.b bei den Versandkosten.
    Das gebrauchte Ware zurück gesendet wird ist nicht in Ordnung da die Ware ja nur geprüft aber nicht benutzt werden darf, die Ware im Laden darf ja auch nicht geöffnet werden.

  • Am 7. November 2004 um 8:25 von Michael

    ??? Verkäufer-Schutz ???
    Ich habe gerade mit meinem Geschäft angefangen und mußte feststellen, daß ca. 1/3 Spaßkäufer die Runde machen. Wenn jetzt noch allgemein 14 Tage Rückgaberecht kommt, werden diese Spaßkäufer wahrscheinlich überhand nehmen. Da sollte es aber dann auch so eine Art Verkäuferschutz geben, oder sehe ich das falsch? Vielleicht will Vater Staat ja nur seine Rechtsanwälte beschäftigen!?!

    • Am 8. November 2004 um 18:58 von Pascal Ecolier

      Schlecht für Verkäufer, und zu Lasten der Käufer !!!
      In einer 3 1/2 jährigen Erfahrung mit Ebay als Käufer und Verkäufer muss ich sagen, daß ich viel häufiger als Verkäufer Probleme hatte mit unseriösen Käufern als umgekehrt. Ich verkaufe nur in geringem Umfang bei Ebay und lasse es trotz eigenem Gewerbe als privat laufen, anders ginge es auch gar nicht.

      Dieses Gesetz ist Schwachsinn, Ebay bedeutete für mich immer etwas mehr Risiko und weniger Rechte als normaler Ladenkauf im Austausch für einen viel günstigeren Preis. Der Kunde hat die Wahl! Wieso jetzt diese Wahl kaputtmachen und alle zur Gleichheit verdammen. Soll der Kunde doch entscheiden, wie viel Rückgaberecht er haben will. Wenn ich was bestelle bei Ebay, ordentliche Ware vorrausgesetzt, will ich es auch behalten. Alles andere ist nur eine Verarsche für die ehrlichen Händler.

      Somit ist dieses Schwachsinnige Gesetz im Endeffekt schlecht für Verkäufer (müssen teilweise dichtmachen) und für ehrliche Käufer, die kaufen, was sie auch haben wollen, dafür aber nun mehr bezahlen müssen. Versandkosten und Lieferzeit noch hinzugerechnet, haben die Ebayshops schon bald ihre Daseinsberechtigung verloren.

      Vor einigen Jahren gab es auf elektische Geräte 6 Monate Garantie, viele Hersteller gaben von sich aus aber bereits 2 Jahre, der Kunde hatte die Wahl, was er wollte. Wieso steht dieses Wahlrecht, wieviel Leistung ein Kunde haben will, eigentlich heute dem Kunden nicht mehr zu. Toll, daß er heute wenigstens noch entscheiden kann, WAS er kauft!

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