Peoplesoft-Übernahme: Oracle setzt sich vor Gericht durch

Richter: Kläger konnten Schwächung des Wettbewerbs nicht nachweisen

Der US-Bezirksrichter Vaughn Walker hat für Oracle zumindest aus juristischer Sicht den Weg für eine Übernahme des Softwareanbieters Peoplesoft geebnet. Das amerikanische Justizministerium hatte gegen des Deal geklagt, da nach Meinung der Behörde mit dem neu entstandenen Oracle und SAP nur noch zwei Player im Markt für „hochfunktionelle Business-Software“ agieren würden, was insbesondere für Großkunden steigende Preise zur Folge hätte. Der Richter schloss sich dieser Argumentation jedoch nicht an.

„Die Kläger haben nicht bewiesen, dass ein fusioniertes Oracle in den jeweiligen Produktsegmenten und geografischen Märkten genügend Marktanteil hätte“, um sich wettbewerbsschädigend zu verhalten, schrieb der Richter in seiner 164-seitigen Urteilsbegründung. Er fügte hinzu, dass die Kläger ebenfalls nicht bewiesen hätten, dass hochfunktionelle Business-Software als ein separater Markt besteht.

Auch das Argument, dass „zahlreiche andere Anbieter“ wie Lawson Software, American Management Systems und Microsoft nicht mit ähnlichen Oracle-Produkten konkurrieren würden, wies er zurück. Das US-Justizministerium kann innerhalb von zehn Tagen Berufung gegen das Urteil einlegen.

Das Urteil erlaubt es Oracle, die 7,7-Milliarden-Dollar-Übernahme von Peoplesoft weiter voranzutreiben. Seit rund 15 Monaten kämpft der Softwareanbieter gegen die Akquisition durch Oracle, zuletzt mit Unterstützung des US-Justizministeriums. Oracle-Chairman Jeffrey Henley forderte Peoplesoft nach dem Urteilsspruch auf, seine Anti-Übernahme-Maßnahmen zu beenden, sodass die Aktionäre das Angebot des Ellison-Unternehmens annehmen können. Peoplesoft hat bislang nur verlauten lassen, dass man die „Auswirkungen des Urteils prüfe“.

Das unterlegene US-Justizministerium zeigte sich erwartungsgemäß nicht zufrieden. „Wir sind von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht. Wir sind der Meinung, dass die Fakten und Beweise in diesem Fall unsere Position, dass die von Oracle vorgeschlagene Übernahme den Wettbewerb im Markt für hochfunktionelle Business-Software schwächen würde, untermauern“, so ein Vertreter der Behörde. Man werde die Optionen prüfen.

Trotz des Urteils sind für Oracle noch längst nicht alle Hürden auf dem Weg zur Peoplesoft-Übernahme beseitigt. Möglicherweise muss Larry Ellison sein Angebot von 21 Dollar pro Aktie noch mal aufstocken, um den Deal den Aktionären und dem Management schmackhaft zu machen. Peoplesoft könnte theoretisch auch noch einen anderen Käufer präsentieren, der ein Gegenangebot abgibt. Zumindest aus der Sicht der Peoplesoft-Mitarbeiter hätte diese Option eine gewisse Attraktivität, da Oracle bereits angekündigt hat, mehr als 6000 Leute entlassen zu wollen.

Auch die von Peoplesoft zur Abwehr der Übernahme eingeleiteten Maßnahmen könnten Larry Ellison noch schlaflose Nächte bereiten. So hat der ERP-Software-Hersteller die Möglichkeit, den Markt mit verbilligten Aktien zu überschwemmen, wenn ein anderes Unternehmen wie Oracle einen bestimmten Anteil von Peoplesoft kontrolliert. Dadurch verringert sich der Anteil des Unternehmens, das die Kontrolle übernehmen will. Eine Übernahme wird dadurch deutlich teuerer. Oracle will die Rücknahme des Plans gerichtlich erzwingen. Der Prozess beginnt am 27. September.

Dass die EU Oracle noch einen Strich durch die Rechnung machen könnte, glauben Experten indes nicht. So hat die Wettbewerbsbehörde in einer ersten Stellungnahme zwar verlauten lassen, dass man dem Deal ablehnend gegenüberstehe, mit dem endgültigen Urteil wolle man aber bis zur US-Entscheidung warten. Normalerweise schließt sich die EU in solchen Fällen dann der Meinung der US-Behörden an.

Welche Hürden Oracle in den nächsten Monaten noch überwinden muss, wird sich zeigen. Experten gehen jedoch davon aus, dass Larry Ellison am Ende den Sieg davontragen wird. „Wenn man die Geschichte bemüht und es kein behördlicher Stopp ist, zeigt sich, dass man lukrative Angebote nur sehr schwer von den Aktionären fernhalten kann“, so Charles Biggio, Anwalt für Wettbewerbsrecht von der Kanzlei „Akin Gump Strauss & Feld“.

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