Zoll für Computer-Monitore zunächst gestoppt

Finanzministerium widerruft Schreiben der Zollverwaltung, die Einfuhr von LCD-Monitoren künftig zu verzollen

Das Bundesfinanzministerium hat vorläufig einen neuen Einfuhrzoll für Flachbildschirme gestoppt. Das Ministerium zog jetzt mehrere Schreiben der Zoll- und Finanzverwaltungen zurück, in denen die Zollpflicht erklärt worden war. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hatte deshalb in der vergangenen Woche einen deutlichen Preisanstieg für Computer-Monitore befürchtet.

Die verantwortliche Zolltechnische Prüf- und Lehranstalt München hatte auf Wunsch der EU-Kommission den Importeuren von Computer-Monitoren in den vergangenen Tagen mitgeteilt, dass die bisherige Zollbefreiung für Flachbildschirme entfalle. Damit hätten die Importeure 14 Prozent Einfuhrzoll zahlen müssen. Betroffen wären alle LCD-Monitore gewesen, die einen digitalen Signaleingang (DVI-Schnittstelle) besitzen. Davon werden in diesem Jahr etwa 1,9 Millionen Stück in Deutschland verkauft.

Der Widerruf des Finanzministeriums ist jedoch nur vorläufig. Entscheidend ist das abschließende Urteil der EU-Kommission. Sie hatte im Frühjahr zunächst Plasmabildschirme mit DVI-Schnittstelle als zollpflichtig klassifiziert, da mit diesen überwiegend Filme und Videos betrachtet werden. Inzwischen vertritt sie diese Haltung auch bei LCD-Monitoren mit DVI-Anschluss: Diese seien ebenfalls Unterhaltungselektronik (UE) – und damit grundsätzlich zollpflichtig. Ein endgültiges, rechtverbindliches Urteil steht noch aus.

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