UK: Handy-Verbot in Kliniken aufgehoben

Verwendung von mobilen Kommunikationsgeräten auch für Ärzte

In Großbritannien soll das Telefonieren mit Handys in Kliniken in Zukunft erlaubt sein. Entsprechend einem Bescheid der britischen Aufsichtsbehörde für Produkte der Medizin und des Gesundheitswesens (MHRA) werden dafür eigene Bereiche gekennzeichnet, in denen Telefonieren für Besucher und das Personal möglich ist. Auch Ärzte können in Zukunft Schnurlos-Geräte mit sehr geringem Interferenz-Risiko verwenden, berichtete das britische Gesundheitsministerium.

Durch einen unkontrollierten Einsatz von Kommunikationsgeräten kann es in Krankenhäusern allerdings zu erheblichen Problemen kommen. Einschränkungen seien daher unbedingt notwendig, meint die MHRA. „Einige mobile Geräte können Interferenzen bei kritischen medizinischen Geräten erzeugen und es ist wichtig, dass diese abgeschaltet werden, wo derartige Risiken existieren“, erklärt Kent Woods, leitender Angestellter der MHRA. „Dennoch gibt es keinen Grund warum mobile Kommunikationstechnologien nicht in bezeichneten Bereichen verwendet werden können, in denen keine oder sehr geringe Gefahr besteht“, führt Woods weiter aus.

Neue Entwicklungen in der Mobiltechnologie müssen laut MHRA mehr beachtet werden. Aber auch auf die steigenden Kommunikationsbedürfnisse von Patienten, Besuchern und Mitarbeitern soll verstärkt Rücksicht genommen werden. So könnte die Verwendung von Laptops, Pocket-PCs und Spielgeräten in gekennzeichneten Bereichen bald erlaubt sein. Mit Schnurlos-Telefonen und Geräten mit Bluetooth kann laut MHRA ohne Einschränkung kommuniziert werden. Elektromagnetische Störungen durch diese Systeme sind sehr unwahrscheinlich.

Tragbare Kommunikationsgeräte können Krankenhäuser und Ärzte durchaus bei ihrer Arbeit unterstützen. „Mobile Kommunikationstechnologien können für Mitarbeiter ein einfacher und schneller Kommunikationsweg sein, der ihnen hilft eine bestmögliche Pflege zu gewährleisten“, bemerkt Woods. Zu strenge Regelungen behindern allerdings den Nutzen derartiger Systeme. Durch den neuen Bescheid können die Vorteile von mobilen Geräten besser genützt werden ohne die Sicherheit von Patienten zu gefährden.

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