Online-Rechnungen immer beliebter

Studie: 58 Prozent für Zahlungsmitteilungen via E-Mail

Mehr als die Hälfte aller deutschen Internet-User würden ihre Rechnung lieber via E-Mail als per Post bekommen. Als Grund wird einfache Archivierung und komfortable Handhabung angegeben. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Spezialisten für Geschäftskommunikation, Streamserve.

58 Prozent von 2600 Befragten hätten demnach lieber Zahlungsmitteilungen über das Internet als wie bisher über den Briefträger. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine hohe Datensicherheit und Rechtsverbindlichkeit bei der Online-Rechnung besteht. Außerdem ist jedem Zweiten wichtig, dass elektronische Reklamationsmöglichkeiten möglich sind. Dagegen spielen Versprechungen wie Nachlässe oder andere Vorteile für den Zahlungspflichtigen nur für 29 Prozent eine Rolle.

„Angesichts der großen Verbreitung des Internet ist die Umstellung der Wirtschaft auf Online-Rechnungen ein konsequenter Schritt“, kommentiert StreamServe-CEO Michael Frauen. „Dadurch haben Empfänger mehr Komfort und Unternehmen erzielen erhebliche Kosteneinsparungen, weil Aufwendungen für Druck, Versand und Porto entfallen“, so Frauen. Nach einer Untersuchung von StreamServe planen bereits zwei von fünf größeren deutschen Unternehmen bis 2005 zumindest für einige Kundengruppen auf die elektronische Versendung von Zahlungsmitteln umzustellen.

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3 Kommentare zu Online-Rechnungen immer beliebter

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  • Am 22. Juni 2004 um 9:22 von bot

    Auftraggeber der Studie
    Hallo Zusammen,

    wer war denn der Auftraggeber der Studie? – oder wurde die zum Selbstzweck durchgeführt?

    Inwieweit wurden denn dabei Datenschutzkriterien berücksichtigt?

    Wie sicher sind denn solche Rechnugen in der Zustellung? (Stichwort: Spamfilter)

    Könnte es nicht ehr sein, das hier ein begründetes Interesse der Industrie vorliegt mal wieder kräftig (Versand-)Kosten zu sparen und das Archiv beziehungsweise auch die Kosten für den Ausdruck auf den Verbraucher abzuwälzen?

    Wie siehts denn aus, wenn die Festplatte zu Hause crashed und keine Papieraudrucke gemacht wurden? Wer hatte denn dann die Pflicht zur Archivierung?

    und,und und…

    Bevor diese Studie zu beurteilen ist, muss viel mehr über Ihre Hintergründe und Inhalte veröffentlicht werden.

    Die Headline des Artikels erscheint mir etwas "zu" plakativ…

    Gruß,
    bot

    • Am 22. Juni 2004 um 19:39 von Paul Meier

      AW: Auftraggeber der Studie
      Also ich benutze schon seit einiger Zeit die "Rechnung online" von den Telekomikern.
      Mir hat man nämlich schon des Öfteren Post aus dem Briefkasten geklaut, u.a. Telekom-Rechnungen.
      Wenn es also darum geht, dass man Angst vor Datenklau haben muss, kann einem das auf diese Art und Weise auch passieren.
      Die Rechnung kann ich mir auf einer "htpps-Seite" per Kennung und Passwort ansehen bzw. auf Wunsch auch per E-Mail nach Hause schicken lassen.
      Die Rechnungen werden 13 Monate im Internet gespeichert und wenn wirklich mal die Platte crashen sollte, habe ich die Rechnungen auf CD gebrannt. Ausdrucken muss ich die Rechnugen nicht, wäre ja auch Quatsch, das für die Telekom zu übernehmen. Außerdem kann ich mir, wenn alle Stricke reißen,auch noch Doppel bei der Telekom anfordern.
      Man kann ja viel über die Rosa Panter meckern, aber das mit der Online-Rechnung läuft zumindest bei mir gut und ich denke, wenn das sicherheitstechnisch nicht abgeklopft wäre, wäre es auch nicht zugelassen worden. Ich habe deswegen bisher auch keine Bedenken. Sollte ich mal was Gegenteiliges hören, werde ich wieder auf Papier-Rechnug umstellen und die dann an meine Postfach-Adresse, die ich mir für die andere Post zugelegt habe,

  • Am 23. Juni 2004 um 10:11 von G.K. Aachen

    Online-Rechnungen: differenziert betrachten!
    Bei dieser Thematik muss man zwei Benutzergruppen unterscheiden, nämlich die privaten und die geschäftlichen. Insbesondere letztere hat gewisse gesetzliche Auflagen bei Online-Rechnungen: neben der Thematik "umsatzsteuergerechte" Rechnungserstellung spielt in der Tat die Archivierung (siehe auch GdPdU vom Finanzministerium, gültig seit 1.1.2002) eine große Rolle. Nach wie vor sind digital verschickte und "gehaltene" Rechnungen nur mit qualifizierter elektronischer Signatur "umsatzsteuertauglich". Bezogen auf die Elektronische Archivierung ist im digitalen Versand von Rechnungen (Vorbehalt s. o.) eine Verbesserung des Work-Flow im Unternehmen zu sehen. Zusammenfassend: beim Online-Versand von Rechnungen sind eine ganze Reihe von Themenfeldern zu beachten: Recht, Sicherheit, Geschäftsprozessoptimierung. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ist Online-Rechnungsversand auf jeden Fall zu begrüßen. Man schaue sich nur einmal die durchaus nennenswerte Einsparung (in Abhängigkeit von der Anzahl der zu versendenden Rechnungen) bei Unternehmen an, die diese Vorgehensweise einsetzen.

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