Prozess gegen ICANN: Rückschlag für Verisign

Richter kann keine Verletzung der Wettbewerbsgesetze erkennen

In einem Prozess, den Verisign gegen die ICANN wegen angeblicher Verletzung des Wettbewerbsrechts angestrengt hat, musste das Unternehmen eine vorläufige Niederlage einstecken. In einer gestern durchgeführten Anhörung wies der zuständige Richter die Anschuldigungen zurück und hat Verisign eine Frist bis zum 7. Juni gesetzt, um seine Argumentation zu überarbeiten.

Die ICANN hatte Verisign untersagt, Dienste wie den umstrittenen Sitefinder anzubieten, die Anfragen an nicht registrierte .com- oder .net-Adressen auf unternehmenseigene Seiten umleiten. Verisign hat seinerseits daraufhin das Wettbewerbsrecht bemüht, um die ICANN in die Schranken zu weisen.

Obwohl die erste Anhörung ein Schlag ins Wasser war, gibt sich das Unternehmen kämpferisch: „Wir glauben, dass wir uns am Ende durchsetzen werden“, so Unternehmenssprecher Brian O’Shaughnessy. „Das gehört einfach zum Prozess. Die Hürden im Wettbewerbsrecht sind höher.“ Verisign bemängelt zudem, dass sich die ICANN in den letzten sechs Jahren von einem Komitee zur Koordination technischer Fragen zu einem Regulierer des DNS-Systems entwickelt habe.

John Jeffrey von der ICANN zeigte sich erwartungsgemäß erfreut über die Entscheidung des Gerichts. „Wir sind zufrieden, dass der Richter die Statuten so ernst nimmt.“

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