US-Behörden: Keine Regulierung für VoIP

"Internetdienste sollen nur minimalen Vorschriften unterliegen"

Die US-Kommunikationsbehörde Federal Communications Commission (FCC ) will Internet-Dienste wie Voice over IP (VoIP) vorerst keinen regulatorischen Bestimmungen unterwerfen. Derartige Services sollten weiterhin nur minimalen Auflagen unterworfen sein, teilte die Behörde mit. Gleichzeitig hat die FCC ein Verfahren gestartet, in dem gewisse regulatorische Rahmenbestimmungen für Internet-Telefonie entwickelt werden sollen.

Anlass für die Entscheidung der Kommunikationsbehörde war das VoIP-Service „Free World Dialup“ des US-Anbieters Pulver.com. Das Unternehmen hatte im Vorjahr selbst die Behörde um eine Entscheidung darüber angerufen, dass sein Service weder ein „Telekommunikations-Dienst“ noch „Telekommunikation“ sei und deshalb keinen regulatorischen Bestimmungen unterliege.

Die FCC entschied nun ganz im Sinne von pulver.com. Demnach soll die Praxis, solche Internet-Dienste von „belastenden wirtschaftlichen Regulierungen“ frei zu halten, beibehalten werden. Dies gelte sowohl für die Bundesebene als auch für die Ebene der einzelnen Bundesstaaten, hieß es in einer entsprechenden Veröffentlichung der Kommunikationsbehörde.

Die FCC verwies vor allem auf den unterschiedlichen Charakter von traditioneller Telefonie und VoIP. Internettelefonie könne mit niedrigeren Kosten, innovativen Service und Features und größerer Produktivität punkten. Die Kommunikationsbehörde hat gleichzeitig ein Verfahren eingeleitet, mit dem in Zukunft der Rahmen für minimale regulatorische Bestimmungen bei VoIP abgesteckt werden soll.

VoIP gilt in den USA und weltweit als Trend der Zukunft. So werden in den USA bereits 12 Prozent der Auslandsgespräche über das Internet abgewickelt. In das verheißungsvolle Geschäft drängen neben kleineren Anbietern auch zunehmend große Konzerne. So will der US-Telekomgigant AT&T seinen Kunden einen internet-basierten Telefon-Dienst anbieten. Auch Time Warner Cable hat ein entsprechendes Vorhaben in Aussicht gestellt.

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