Google wegen Keyword-Anzeigen verklagt

Kläger sehen auch Warenzeichen verletzt

In den USA haben zwei Unternehmen Klage gegen Googles Anzeigen-Praxis eingereicht. Demnach sei es illegal, Suchergebnisse mit bezahlter Werbung zu verknüpfen. Die Firmen „American Blind“ und „Wallpaper Factory“ sehen dabei auch ihre Warenzeichen verletzt. Ihre Mitbewerber könnten zusammen mit ihnen in den Suchergebnissen auftauchen, brachten die Kläger bei einem New Yorker Gericht am Dienstag vor. Das Verfahren richtet sich gegen Google und seine Partner AOL und Netscape.

Steve Katzman, CEO von American Blind, meinte dazu: „Wir geben jedes Jahr Millionen für das Markenbewusstsein aus, und können nicht einfach zusehen, wie Google unseren Konkurrenten das Trittbrettfahren ermöglicht.“

Bereits im November hatte Google in San Jose eine Feststellungsklage eingereicht. Dabei soll das Gericht entscheiden, ob Googles allgemeine Praxis, Suchergebnisse mit bezahlter Werbung zu verknüpfen, auch zulässig ist. Dieses Verfahren wird auch „Keyword-Advertising“ genannt. Google hatte damit auf Drohungen von American Blind reagiert.
Laut Google wolle man in Zukunft keine Anzeigen mehr verkaufen, die auf Suchbegriffe wie „American Blind Factory“ und „“DecorateToday“ reagieren – beides sind Warenzeichen des Klägers. Jedoch, so Google, könne man nicht auch andere Begriffe wie „American wallpaper“ und „American blind“ sperren.

In den USA ist die Behandlung von Warenzeichen durch Suchmaschinen rechtlich umstritten. So hatte auch schon Großauktionär eBay Google eine Liste von Suchbegriffen auf dreizehn Schreibmaschinenseiten vorgelegt, mit denen man seine Warenzeichen verletzt sah. Google gab dem teilweise nach. In Frankreich hatte Google bereits einen ähnlichen Prozess gegen den Luxusartikel-Hersteller Louis Vuitton verloren.

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1 Kommentar zu Google wegen Keyword-Anzeigen verklagt

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  • Am 30. Januar 2004 um 20:45 von Christian Heutger

    Hoffentlich kann Google die Klage abweisen
    Weil gegenüber jeder Werbung, die es sonst so gibt, ist das Keyword-System, im Übrigen auch von anderen Suchmaschinen bspw. über Overture genutzt, die sinnvollste Form der Werbung. Für Firmen bedeutet das zielgruppenorientierteste Werbung mit höchstmöglichem Nutzen, für die Suchmaschinenbenutzer bedeutet das keine Überflutung mit massiger, unzutreffender Werbung sondern ein abgestimmtes Ergebnis passender Anzeigen, die oft genug wirklich interessant sind, während die "übliche Streuwerbung" allzuhäufig ignoriert wird und das zurecht, weil sie einfach uninteressant und störend ist. Sofern Warenzeichen als Keyword eingetragen werden, ist das natürlich nicht wünschenswert, dazu bräuchte aber Google doch nur eine Richtlinie einzuführen, Warenzeichen nicht als Keywords zuzulassen (und wenn es doch wer macht, ist er ähnlich wie bei Domainnamen anzuklagen), damit sollte doch das ganze Problem aus der Welt geschaffen sein. Wofür kein Warenzeichen existiert, ist auch kein schützenswerter Aufwand betrieben worden, ein Warenzeichen kennzeichnet schließlich ja auch, was schützenswert ist und würde bestimmt einige der Begriffe der seitenlangen eBay-Liste als gar nicht schützenswert und ausschließlich von eBay zu verwerten ansehen, dann sollte auch Google hier nicht gezwungen werden, diese Keywords auszublenden.

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