Hollywood lässt DeCSS-Klage fallen

Anwälte sehen im DVD-Streit keine Chance zum Sieg mehr

Vor dem Landesgericht von Kalifornien haben die Anwälte der „DVD Copy Control Association (DVD CCA)“ ihre vor vier Jahren eingereichte Klage gegen Andrew Bunner zurückgezogen. Sie hatten den Programierer belangt, weil er auf seiner Webseite den Quelltext von „DeCSS“ veröffentlicht hatte. Das Programm wurde ursprünglich von dem damals 15jährigen Norweger Jan Johansen geschrieben, um DVDs auch unter Linux ansehen zu können. In Norwegen wurde das Verfahren gegen Johansen vor Kurzem endgültig eingestellt, der Programmierer wurde freigesprochen.

Die CCA war in den USA gegen Betreiber von Webseiten vorgegangen, die den Quellcode von DeCSS angeboten hatten. Die Klage löste eine Protestwelle wegen der Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäusserung aus. Die Filmindustrie brachte vor, dass DeCSS ein „Einbruchswerkzeug“ sei und obendrein ihre Geschäftsgeheimnisse verrate. Recht bekamen die Kläger damit nur vor einem Berufungsgericht in New York. In Kalifornien teilte die CCA jetzt nur schriftlich mit, dass sie derzeit ihre rechtliche Strategie „weiterentwickle“, und dass dazu das Verfahren gegen Bunner nicht länger nötig sei.

Die Verteidiger des Programmierers interpretieren das natürlich anders: „Ich glaube, die haben es satt zu verlieren“ sagte Anwalt Allonn Levy. „Sie haben wohl endlich eingesehen, dass sie diesen Kampf nicht gewinnen können“ meinte er weiter.
In den USA war der Prozess mit Spannung beobachtet worden, da es dabei um die Rechte von Einzelnen ging, Software online anzubieten – selbst wenn diese Software mit den Interessen von mächtigen Firmen kollidiert oder sogar Gesetze bricht. Im Verlaufe der Auseinandersetzung hatte Bunner vor einem Berufungsgericht schon einmal gewonnen, was dann die IT-Branche aufbrachte. Sie hatte befürchtet, dass verärgerte Angestellte künftig Quellcode ihres Unternehmens auf privaten Webseiten veröffentlichen könnten. Diese Entscheidung wurde von Kaliforniens oberstem Gericht schliesslich revidiert. Die Richter stellten fest, dass die Veröffentlichung von Software zwar ein Akt der freien Meinungsäusserung, und damit schützenswert sei – Firmengeheimnisse dürften dabei aber nicht verletzt werden.

Ganz vom Tisch ist der Streit um die DVD-Entschlüsselung mit den jüngsten Entwicklungen noch nicht. Der Herausgeber des Online-Magazins „2600“, Eric Corley, hatte bereits Ende 2001 einen Prozess um den DeCSS-Code vor einem Bundesberufungsgericht der USA verloren. Damit wäre eigentlich auch der Prozess gegen Andrew Bunner überflüssig geworden. Die CCA teilte inzwischen mit, dass man in Zukunft auch wegen Patentverletzungen klagen könnte.

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