Warum werden Online-Kaufvorgänge abgebrochen?

Net IQ-Studie belegt: Unerwartete Kosten und langwierige Registrierungen ärgern Online-Kunden

Der Experte für System- und Sicherheitsmanagement NetIQ hat die Ergebnisse einer Umfrage zum Kaufverhalten von Online-Kunden bekannt gegeben. Die Untersuchung will die Antwort auf die Frage geben, warum Verbraucher Online-Käufe abbrechen. Im Dezember wurden hierzu in den USA 632 Personen telefonisch befragt.

Die von Umfrage kam zu folgenden Ergebnissen:

  • 1.) 35 Prozent der Verbraucher brechen ihre Online-Käufe wegen zusätzlicher Kosten (zum Beispiel für Versand und Abwicklung) oder wegen langer Lieferzeiten ab. 30 Prozent der Kunden beklagen, dass bei Online-Einkäufen zu viele Informationen abgefragt werden.
  • 2.) 17 Prozent sagten, dass sie schon einmal wegen unzureichender Produktinformationen auf einen Online-Kauf verzichtet haben.
  • 3.) 14 Prozent der Kunden erklärten, dass sie in der Vergangenheit einen Online-Kauf abgebrochen hätten, weil sie ihre Meinung geändert und sich dafür entschieden hätten, in ein „richtiges“ Geschäft zu gehen, anstatt das Online-Angebot zu nutzen.
  • 4.) Als wichtigste Gründe, die dafür sorgen, dass Kunden eine Website bei späteren Käufen erneut besuchen, gaben über 50 Prozent der Befragten die Sicherheit der Website sowie günstige Angebote an.

Wie das Marktforschungsunternehmen Datamonitor ermittelt hat, gehen allein den amerikanischen Unternehmen in diesem Jahr durch unvollendete Online-Transaktionen bis zu 63 Milliarden Dollar verloren. Darüber hinaus fand das Online-Marktforschungsunternehmen eMarketer im vergangenen Jahr heraus, dass 52 Prozent der Online-Käufe abgebrochen werden und dass diese Zahl deutlich reduziert werden könnte, wenn Händler ihre Zahlungsvorgänge geringfügig ändern würden.

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5 Kommentare zu Warum werden Online-Kaufvorgänge abgebrochen?

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  • Am 19. Januar 2004 um 18:06 von Frosty

    Seltsame Schlußfolgerung
    Zitat:
    "…gehen allein den amerikanischen Unternehmen in diesem Jahr durch unvollendete Online-Transaktionen bis zu 63 Milliarden Dollar verloren…"

    Kommentar:
    Da werden also 63 Milliarden Dollar anschließend im Ofen verbrannt und werden nie wieder ausgegeben? Seltsames Völkchen. ;)

    PS:
    Zitat:
    "Alle abgegebenen Kommentare gehen in den alleinigen Besitz von CNET Networks Deutschland (CNET) über und können nur mit ausdrücklicher Genehmigung von CNET verwendet werden."
    Das ist gelinde gesagt eine Frechheit und ein Unding sondergleichen. Dürfen die Autoren diese Texte auch nicht mehr verwenden? Wie siehts eigentlich aus, wenn man den gleichen Text schonmal wo anders veröffentlicht hat. :rolleyes:

    Zitat:
    "Mit der Absenden Ihres Kommentars bestätigen Sie, dass Sie, und nicht CNET, allein für die abgesandten Inhalte verantwortlich sind."

    Ich bin also alleinverantwortlich für (meinen) Beitrag hab aber keinerlei Rechte an diesem. Sogar späteres editieren ist ja unmöglich.

    Ist dieses Treiben eigentlich rechtlich zulässig??? Ich habe da erhebliche Zweifel!

    • Am 20. Januar 2004 um 0:11 von Sonderlerche

      AW: Seltsame Schlußfolgerung
      Nö.
      Da ist nix verbrannt.
      Du gehst in einen Laden, guckst nur die Dinge an, die da rumstehen, und gehst wieder raus. Wenn da z.B. 3 Flatscreen-TV stehen, hat der Laden just soeben sagen wir mal 10.000 EUR verloren, WEIL Du nicht gekauft hast.
      Alles klar?
      Nur jetzt, mit dem Online-Kaufkorb, da sehen die Strategen, was da drin gewesen WÄRE, HÄTTEST Du den Korb bis zur Kasse mitgeschleppt.
      Seltsam ist, daß in all den übrigen Branchen niemand jammert, wenn Leute nur mal zum Gucken durchlaufen. Wohl wahr, man hat Kundenstatistiken, Durchschnittsbons, Verhältniszahlen von "Kunden" und "Käufern", aber da wird nicht über Milliardenverluste nachgedacht. "Das ist eben so", man kann nur versuchen, Kunden mit "Erlebnisangeboten" zu Käufern zu machen.
      Und das sollten Onliner mal ernst nehmen.

    • Am 21. Januar 2004 um 0:03 von Soenke Dohrn

      AW: AW: Seltsame Schlußfolgerung
      Ne, so ganz richtig ist der Vergleich nicht. Das Durchlaufen in einem Laden, ist mit dem Herumstöbern auf der Website zu vergleichen.
      Richtiger ist, es sei als ob man an der Kasse ansteht mit seinen 3 Flatscreen-TVs, aber nach 20 Leuten die vorher noch vor einem waren, einem die Lust am Warten vergangen ist, weil noch weitere zehn vor einem sind und man eigentlich keine Lust hat, hier noch ein Zelt aufzuschlagen. Also stellt man die Sachen einfach auf den Fussboden und geht. ;-)

  • Am 20. Januar 2004 um 13:14 von Andreas Müller-Alwart

    Spontankäufe versus geplante Käufe
    Schade, wieder eine statistische Erhebung, die nicht zwischen geplanten und spontanen Käufen unterscheidet!

    Wer im <a href="http://www.ntsearch.com/search.php?q=Internet&v=54&src=zon">Internet</a&gt; geplant auf Suche nach einem Anbieter/Artikel geht, der wird diesen Artikel auch <a href="http://www.ntsearch.com/search.php?q=online&v=54&src=zon">online</a&gt; erwerben – selbst wenn die Registrierung etwas dauert. Er kauft nämlich über den (Gesamt-)Preis. Eine aufwendige Registrierung hält diesen Nutzer wohl kaum ab – siehe EBAY, AMAZON etc.

    Anders natürlich bei Spontankäufen: Wer mal eben etwas sieht, das er rasch erwerben möchte, der wird auch keinen Bock auf eine lange Registrierung haben.

    Es wäre also wünschenswert, wenn die Statistiker endlich ihre Untersuchung nach Produktarten splitten würden und darüberhinaus zwischen Spontankauf und "Plankauf" unterscheiden würden.

    Mal ehrlich: Wenn ich an einer Pommesbude vorbeifahre und spontan Appetit auf eine Currywurst bekomme, dann will ich diese unmittelbar verspeisen und mich nicht erst in einem CRM-Programm registrieren lassen – ob <a href="http://www.ntsearch.com/search.php?q=online&v=54&src=zon">online</a&gt; oder offline ist in diesem Fall völlig egal.

  • Am 20. Januar 2004 um 21:27 von Anton Pusch

    … ist nicht rechtens …
    … weil "Vertraege", die einseitig nur Pflichten (in diesem Fall Verantwortlichkeit) vergeben und keine Rechte (hier die Weitergane des eigenen Textes an andere) und keine Rechte bieten sittenwidrif sind.

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