Google: Unklarheiten beim Verkauf markenrechtlich geschützter Suchbegriffe

Unternehmen ruft Gericht an, um Streitigkeiten zu klären

Für die Internet-Suchmaschine Google haben sich durch der Verkauf von markenrechtlich geschützten Suchbegriffen rechtliche Schwierigkeiten aufgetan. Google verkauft Werbung, die im Kontext bestimmter Suchbegriffe erscheint.

Der Dekor-Hersteller American Blind kritisiert nun, dass Google auch markenrechtlich geschützte Begriffe des Unternehmens wie „American Blind Factory“ und „Decoratetoday“ verkauft. Zwar sieht Google in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, Begriffe, die die Markenrechte des Unternehmens direkt verletzen vom Verkauf auszuschließen, mit beschreibenden Begriffen wie „American Blind“ und „American Wallpaper“ könne jedoch nicht so verfahren werden.

American Blind hat Google mit einer Klage gedroht, wenn die Streitigkeiten nicht ausgeräumt werden können. Um einer Klage zuvorzukommen hat das Unternehmen nun seinerseits das Bezirks-Gericht in San Jose angerufen, um den Sachverhalt juristisch klären zu lassen.

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1 Kommentar zu Google: Unklarheiten beim Verkauf markenrechtlich geschützter Suchbegriffe

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  • Am 5. Dezember 2003 um 13:30 von egal

    Die Rechteindustrie wird Innovationen bald komplett verhindern
    In absehbarer Zeit wird die Rechteindustrie mit Herrscharen von Anwälten(die ihren Job tun) und Politikern(die Lobbyismus für die Rechteindustrie betreiben) die Innovationen im Bereich Computersoftware und Co. völlig zum Erliegen gebracht haben. Das Ziel ist eindeutig, nur noch Monopole und große Firmen sind dann noch sicher, weil sie sich alle Rechte an allem gesichert und durch die Politik abgesichert haben.
    Das dieses Konzept: Alles für die Monopole, Nichts für den Rest nicht funktioniert, werden sie erst bemerken, wenn es keinen Arbeitnehmer mehr gibt, der ihren Unsinn kaufen kann, weil sie sich durch ihre monopolistischen Strukturen zum Schluss auch noch die Benutzung jedes Buchstabens und jeder Zahl bezahlen lassen werden.

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