RegTP verbietet 0190er-Vorwahl für By-Call-Verfahren

Telcos müssen sich bis Ende November umstellen

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) greift beim 0190er-Betrug weiter hart durch. Um für mehr Transparenz bei den Nummern zu sorgen, will das Amt die Vorwahlnummern 0190 und 0900 fürs Call-by-call-Verfahren abschaffen. Bis Ende November müssten sich die Anbieter neue Vorwahlen aussuchen, so die RegTP.

„Nur über die speziell hierfür bereitgestellten Kennzahlen der Struktur 010xy bzw. 0100xy dürfen Call-by-call-Verbindungen angeboten werden“, verfügte die Behörde am heutigen Mittwoch. Entsprechende Angebote über 0190er und 0900er Rufnummern seien innerhalb von drei Wochen einzustellen.

Call-by-call-Angebote mit diesen Vorwahlen verstießen gegen das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG), verzerrten den Wettbewerb und verwirrten die Verbraucher: „Dies hat eine öffentliche Anhörung ergeben, die die Behörde vor ihrer Entscheidung durchgeführt hat“, führt das Amt aus.

Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vom 21. Oktober 2002 sei ausschließlich die Deutsche Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen verpflichtet, bei Fern- und Ortsgesprächen eine gesprächsweise Auswahl alternativer Netze über Verbindungsnetzbetreiberkennzahlen („Call-by-call-Selection“) zu ermöglichen. Zudem seien den alternativen Anbietern regulatorische Vorgaben zur Call-by-call-Selection gemacht.

Die Entscheidung der RegTP habe für den Verbraucher nachhaltige Vorteile. Sie sorge für Klarheit und Transparenz hinsichtlich der Vorwahlziffern, die für bestimmte Dienste von der RegTP zur Verfügung gestellt wurden. Im Klartext: In Zukunft unter 0190er- und 0900er-Rufnummern nur noch klassische Premium-Rate-Dienste angeboten, während Call-by-call-Angebote ausschließlich über die Verbindungsnetzbetreiberkennzahlen 010xyz möglich sind.

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