Eröffnung des Mannesmann-Prozesses für 21. Januar terminiert

Vorläufig auf Dauer von sechs Monaten angelegt

Die Hauptverhandlung im Mannesmann-Gerichtsprozess gegen den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, sowie fünf weitere Angeklagte wird am 21. Januar beginnen und ist vorläufig auf eine Dauer von sechs Monaten angelegt. Das Landgericht Düsseldorf teilte am Freitag die zunächst festgelegten 40 Verhandlungstermine mit.

„Der Vorsitzende (Richter der XIV. großen Wirtschaftskammer des Landgerichts) hat sich vorbehalten, weitere Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung in der zweiten Jahreshälfte zu bestimmen“, teilte das Gericht am Freitag mit. Beginn der Hauptverhandlung sei der 21. Januar um 9.00 Uhr. Vorerst letzter festgesetzter Termin ist der 30. Juni.

In einem internen Schreiben hatte die Deutsche Bank vor einer Woche ihre Mitarbeiter über den Prozessbeginn am 21. Januar 2004 informiert, wie Reuters bereits berichtete. Die Deutsche Bank hatte auf einen früheren Prozessbeginn bereits Mitte November gedrängt.

Das Landgericht Düsseldorf hatte im September die Anklage gegen Ackermann, den ehemaligen IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und den früheren Mannesmann-Betriebsratschef Jürgen Ladberg im Fall Mannesmann in allen Punkten zugelassen. In ihren Fällen werde wegen des Hauptvorwurfes der Untreue verhandelt, hatte das Gericht mitgeteilt. Gegen andere Manager wurden die Anklagepunkte nicht im vollen Umfang zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ackermann und den anderen Angeklagten vor, durch die Genehmigung überhöhter Abfindungszahlungen und Boni an frühere Mannesmann-Manager im Zusammenhang mit der Übernahme durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 dem Düsseldorfer Konzern schwer geschadet zu haben. Ackermann saß im Aufsichtsrat von Mannesmann. Der Deutsche-Bank-Chef kann nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) während des Mannesmann-Gerichtsprozesses sein Amt fortsetzen.

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