Zweiter Teil der Urheberrechtsreform in Planung

Digital Rights Management als Grundlage

Nachdem die Novelle des Urheberrechtsgesetzes letzten Samstag in Kraft getreten ist, plant das Bundesjustizministerium weitere gesetzliche Regelungen. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht veranstaltet das Ministerium zum Auftakt der Beratungen heute in München unter dem Titel „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ ein Symposium.

„Mit der ersten Novelle hat die Bundesregierung für ein wirksames Urheberrecht in der Informationsgesellschaft gesorgt. Das jetzt geltende Recht ist das Ergebnis eines breiten Konsenses. Das wünsche ich mir auch für die nun anstehende Reform“, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das neue Gesetz solle sich nun Themen zuwenden, für die es keine zwingenden Vorgaben in der EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ gibt. Vor allem das Vergütungssystem solle reformiert werden.

Urheberrechtliche Vergütungen werden nach geltendem Recht auf bespielbare Bild- und Tonträger sowie auf Kopier- und Abzeichnungsgeräte erhoben. Durch das 1965 festgelegt Konzept wurde die Privatkopie legalisiert. Inzwischen weisen die Gerätehersteller aber auf technische Möglichkeiten hin, Inhalte zu schützen und deren Nutzung individuell zu kontrollieren. Daher sei es möglich, vom System der pauschalen Abgaben hin zu einer individuellen Verwertung zu kommen.

Im Mittelpunkt der zweiten Stufe der Urheberrechtsreform steht die Privatkopie. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Hersteller ihre Produkte mit Kopierschutzmechanismen ausstatten muss geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen Privatkopien in der Zukunft überhaupt noch zulässig sein sollen. Hier sei ein Ausgleich zwischen geistigem Eigentum, Verbraucherschutz und Informationsfreiheit zu suchen.

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2 Kommentare zu Zweiter Teil der Urheberrechtsreform in Planung

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  • Am 16. September 2003 um 13:42 von egal

    "Das jetzt geltende Recht ist das Ergebnis eines breiten Konsenses"
    Der breite Konsens besteht wie immer zwischen geldgierigen Politikern deren persoenliche Bereicherung durch Lobbyismus nur eines im Sinn hat, die eigene Tasche und wiederholtes Abzocken der normalen Buerger, die ihre Tontraeger bezahlen und Teilen der Industrie die schon nicht mehr wissen mit
    welcher Minimalqualitaet das Geld aus den dummen Konsumenten geholt werden soll.

    Es geht garnicht um Urheberrechte, es geht ganz klar darum den normalen ehrlichen Buerger zu kriminalisieren. Frei nach dem Motto:
    "Du hast eine CD gekauft und deshalb bist du ein potentieller Krimineller. Und du bist schuldig, solange du deine Unschuld nicht beweisen kannst!"

    Genau darum geht es, um die schleichende Einfuehrung eines Unrechtssystems in dem der Buerger zuerst einmal als Krimineller behandelt wird bis er das Gegenteil beweisen kann.

    Die Diskussion um ‚intellectual Property‘ dient da
    als wirksames Propaganda Element um den Anfang zu machen.

    Und unsere sogenannten Politiker, die jeden Bezug zur normalen Bevoelkerung verloren, ausgenommen wenn sie sich an ihr persoenlich bereichern wollen, werden nicht aufhoeren diese Propaganda weiterzufuehren bis sie ihr Ziel erreicht haben und alle Bereiche des Lebens kriminalisiert werden und sich jeder fuer etwas verantworten muss was er tun koennte.

    Aber jede Bevoelkerung hat die Politiker die sie verdient.

    • Am 16. September 2003 um 21:48 von Rainer Gaiß

      AW: "Das jetzt geltende Recht ist das Ergebnis eines breiten Konsenses"
      Das heißt: keine CD mehr kaufen und schon kommt man nicht mehr in den Verdacht.

      BTW, wofür zahle ich eigentlich noch Urheberrechtsangaben für Daten, Bild- und Tonträger, wenn ich legal wegen des Kopierschutzes gar nichts mehr darauf kopieren kann? Für meine eigenen geistigen Ergüsse?

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