Aktionärsschützer: Akte Telekom nicht geschlossen

Bonner Staatsanwaltschaft lässt zwei Verfahren fallen

Auch nach der Einstellung mehrerer Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Telekom sehen Aktionärsschützer weiter Chancen für Klagen gegen den Bonner Konzern. „Die jetzt vorliegenden Ergebnisse sind aus unserer Sicht für Anleger nicht entscheidend“, erklärte der Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker. Weiter geprüft werde der Vorwurf, die Telekom habe ihr Immobilienvermögen überbewertet. Damit könnten Anleger, die über ein Schiedsverfahren eine Verjährung verhindert hätten, die Ermittlungsergebnisse abwarten und dann gegebenenfalls Klage erheben.

Die Bonner Staatsanwaltschaft teilte mit, zwei von drei Ermittlungsverfahren beziehungsweise Überprüfungen im Fall Telekom würden nicht weiter verfolgt. Dabei geht es zum einen um die Frage, ob das Unternehmen in seiner Eröffnungsbilanz von 1995 sein technisches Anlagevermögen, zu dem etwa Sendemasten gehören, überbewertet habe. Dieser Verdacht hat sich aus Sicht der Bonner Ermittler nicht bestätigt. Im zweiten Fall hatte es Vorwürfe gegeben, die Telekom habe im Börsenprospekt zum dritten Börsengang im Jahr 2000 bewusst falsche Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Unternehmens gemacht, weshalb die ausgegebenen Aktien zu einem überhöhten Preis verkauft worden seien.

Anzeigen hatten sich dabei auf ein internes Warnschreiben des ehemaligen Telekom-Finanzvorstandes Joachim Kröske gestützt. Dieser hatte vor erheblichen Risiken für den Kurs der T-Aktie gewarnt. Aus seiner Sicht war der Wert des Papiers, das damals bei rund 40 Euro notierte, nur zu 25 Prozent gedeckt. Eine Überprüfung habe ergeben, dass die Vorwürfe nicht tragfähig seien, erklärte die Staatsanwaltschaft nun. Kröskes Bedenken gegen die Mittelfristplanung des Unternehmens seien „unter seiner Mitwirkung im Herbst 1999 im Westentlichen ausgeräumt worden“. Damit ist auch Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) als Vertreter des Großaktionärs Bund aus dem Schneider. Damit bleibt nur noch der Vorwurf einer falschen Immobilienbewertung im Verkaufsprospekt aller drei Börsengänge des Unternehmens. Wie die Staatsanwaltschaft erklärte, will sie ihre Untersuchungen hierzu bis zum Jahresende abschließen.

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