Verfahren gegen Telekom eingestellt

Nur noch Vorwurf der Überbewertung von Immobilien weiter verfolgt

Nach rund drei Jahren hat die Bonner Staatsanwaltschaft mehrere Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Telekom eingestellt. Lediglich der Vorwurf der Überbewertung des Immobilienvermögens und somit unrichtiger Darstellung im Verkaufsprospekt zum dritten Börsengang im Jahre 2000 werde weiter verfolgt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Mit einem Ergebnis werde nicht vor Ende des Jahres gerechnet.

Nach Angaben der Bonner Staatsanwaltschaft hat sich der Verdacht der Falschbilanzierung und des Anlagebetrugs gegen die Telekom nicht bestätigt. Auch der Vorwurf tausender Aktionäre, im Börsenprospekt die Risiken etwa im Zusammenhang mit dem rund zehn Milliarden Euro teuren Kauf des britischen Mobilfunkunternehmens One2One verschwiegen zu haben, sei nicht aufrecht zu erhalten, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der Prospekt habe deutlich darauf hingewiesen. Das damit verbundene Verfahren gegen Finanzminister Hans Eichel (SPD) sei ohne Ermittlungen eingestellt worden, erklärten die Bonner Ermittler.

Die Anteilseigner hatten den Bund als Mehrheitsaktionär beschuldigt, die Öffentlichkeit über die wahre Lage des Unternehmens getäuscht zu haben, um möglichtst viel Geld beim Börsengang für sich herauszuschlagen.

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