Verfassungsbeschwerde gegen das Orten von Handys

Bürgerrechtsvereinigung wehrt sich gegen IMSI-Catcher

Die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union hat Verfassungsbeschwerde gegen das Orten und Abhören von Mobiltelefonen durch so genannte IMSI-Catcher erhoben. Der Einsatz der Geräte verstoße gegen das Fernmeldegeheimnis nach Artikel zehn des Grundgesetzes, erklärte die Vereinigung in Berlin. Die IMSI-Catcher ermöglichen es der Polizei, Mobiltelefone zu orten und ihre individuelle Kennung zu identifizieren, auch wenn mit diesen nicht telefoniert wird.

Zudem werden den Angaben zufolge auch Mobiltelefone unbeteiligter Dritter im näheren Umkreis erfasst und gespeichert. Der gesamte Mobilfunkverkehr im Umkreis werde lahmgelegt. Eine Variante des IMSI-Catchers erlaube es sogar, Handy-Telefonate mitzuhören. Die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unterstützen nach Angaben der Humanistischen Union ein kirchlicher Beauftragter für Kriegsdienstverweigerer, eine Rundfunk-Journalistin sowie ein Steuerberater.

Sie gehörten Berufsgruppen an, die in Kontakt mit Tatverdächtigen stehen könnten, gab die Vereinigung zur Begründung an. Die Ermittler versuchten, über solche Berufsgruppen einen Tatverdächtigen zu orten und würden dabei gezielt auch deren Kontaktpersonen lokalisieren. Der Einsatz des IMSI-Catchers führe „zur unterschiedslosen Erfassung gänzlich unverdächtiger Personen“, kritisierte der Bundesgeschäftsführer der Humanistischen Union, Nils Leopold. „Das Fernmeldegeheimnis wird auf diese Weise undifferenzierten Ermittlungsmethoden geopfert.“ Der Mobilfunk drohe zum Ermittlungsnetz zur Erstellung von Bewegungsbildern und damit einer Kontrolle ganzer Bevölkerungsteile zu verkommen.

Der IMSI-Catcher macht sich den Umstand zunutze, dass sich Mobiltelefone in einer Funkzelle bei einer Basisstation anmelden und identifizieren müssen. Der IMSI-Catcher simuliert nun aber selbst eine solche Basisstaion, so dass die Mobiltelefone im Umkreis dort identifiziert und auch abgehört werden können. Nur ausgeschaltete Handys werden nicht erfasst. Aufgrund des technischen Vorgangs sind während des Anmeldens bei der simulierten Basisstation keine Telefonate von allen in der neuen Funkzelle vorhandenen Handys möglich. Auch Datenschützer haben den Einsatz der Geräte kritisiert.

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Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Verfassungsbeschwerde gegen das Orten von Handys

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  • Am 15. Juli 2003 um 21:33 von expocityvoice

    Probleme, die dabei noch verschwiegen werden !!
    Es existiert noch ein Problem; nämlich die organisierte Kriminalität, die den internationalen Diensten und den deutschen Behörden im besonderen, technisch immer einen Schritt voraus sind.
    Wegen der scheinbar unbegrenzten Geldmittel ist die kriminelle Klientel natürlich im Vorteil, bei der Beschaffung der Premium-Ausführungen solcher Apparate. Ohne die Ortungsmöglichkeit wäre jedoch auch der kriminellen Klientel der Boden entzogen. So kann den Diensten, die eine Ortung vornehmen, der Erfolg entzogen werden, wenn aus der Riege der Kriminellen ein Organisator einen Ringtausch der Empfangsgeräte organisiert.
    So werden jetzt doch schon die in Fahrzeuge eingebauten Chips geortet und durch gezielte Stromstöße außer Gefecht gesetzt.
    Solange es in den Genehmigungsverfahren zur Präventive jeglicher Art, in unseren Verwaltungen derart lange Wege zur Durchsetzung einer Verordnung gibt, wird sich daran nie etwas ändern; die Kriminellen werden immer etwas im Voraus bleiben!

  • Am 16. Juli 2003 um 1:34 von Daniel

    Verfassungsbeschwerde
    Finnd ich längst überfällig das das mal jemand macht find ich ünterstützenswert.Wie kann ich die Akton unterstüzen?

  • Am 23. November 2004 um 10:11 von Billy

    orten von Handys
    hallo,
    meine frage wäre ob das jetzt noch möglich wäre ein handy zu orten.
    und ich wäre dafür weil ich dann wissen würde wo sich meine kinder aufhalten würden…..

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