Das steht drin im 0190er-Gesetz

Höchstpreise, Auskunftsanspruch und automatische Unterbrechung im Überblick

Telefonkunden sollen künftig besser vor hohen Rechnungen wegen des Missbrauchs von 0190er- und 0900er-Nummern geschützt sein. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem Gesetz zu, das Ende Juli in Kraft treten soll. ZDNet gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen:

Künftig gelten Preisobergrenzen für diese Rufnummern. Eine Minute darf demnach nicht mehr als zwei Euro kosten, ein Gespräch zum zeitunabhängigen Blocktarif nicht mehr als 30 Euro. Nach einer Stunde erfolgt automatisch eine Zwangsabschaltung. Diesen Mechanismus kann der Kunde aber außer Kraft setzen, wenn er etwa umfangreiche Internet-Dateien herunterladen will. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, in einer Preisansage auf die Kosten des nachfolgenden Gesprächs hinzuweisen. Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr soll das auch für den Mobilfunk gelten.

Telefonkunden haben künftig einen Anspruch auf Auskunft zu Adressen und Anschriften der jeweiligen Telefondienst-Anbieter. Bislang konnten durch unseriöse Angebote geneppte Verbraucher nur schwer vor Gericht gegen Betrüger vorgehen, da deren Adressen oft nicht zu ermitteln waren. Nun können Kunden durch Eingabe der Telefonnummer auf der Website der Regulierungsbehörde Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) Namen und Anschrift der Telefongesellschaft herausfinden, bei der die Leitung geschaltet ist. Die Firma ist dann verpflichtet, eine gerichtsverwertbare Adresse des Anbieters herauszugeben.

So genannte Dialer-Programme, die beispielsweise dafür sorgen, dass der Rechner sich beim Surfen im Internet oft unbemerkt über teure 0190er-Nummern einwählt, müssen künftig bei der Regulierungsbehörde angemeldet werden – einschließlich einer Versicherung, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen wird. Bei nachgewiesenem Missbrauch kann die Registrierung entzogen werden. Zudem sollen die Dialer-Angebote auf bestimmte Ziffernfolgen beschränkt werden, so dass der Verbraucher diese Nummern relativ leicht bei sich zu Hause sperren kann. Ohnehin kann künftig schärfer gegen Missbrauch vorgegangen werden. Das maximal mögliche Bußgeld bei Verstößen gegen die Gesetze wurde auf 100.000 Euro heraufgesetzt. Die Regulierungsbehörde entscheidet in eigener Verantwortung über mögliche SANKTIONEN. Diese können bis zum Entzug der Rufnummer reichen.

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Neueste Kommentare 

6 Kommentare zu Das steht drin im 0190er-Gesetz

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  • Am 11. Juli 2003 um 19:07 von Reinhard Klein

    Dialer-Gesetz
    Dass bestimmte Politiker gegen dieses Gesetz sind und alles versuchen, das Inkrafttreten zu verhindern, ist wohl nur zu logisch! Denn immerhin hat die "Dialer-Mafia" eine starke Lobby unter den Politikern. Es lässt sich auf einfache Weise eine Menge Geld damit verdienen! Was mit dem "Schmiermittel" Geld erreicht werden kann, haben Kohl, Trineken, Grossfinanz und Konzerne wohl oft genug bewiesen! Ein Manager der deutschen Automobilindustrie hat z.B. im Fernsehen öffentlich zugegeben (auf eine entsprechend gezielt gestellte Frage), dass man keine Hemmung habe, Steuermittel in 3-stelliger Milliardenhöhe für eine Neuansiedlung im Osten Deutschlands abzukassieren und dann die Firmen wieder dicht zu machen, wenn die Politik nicht willfährig ist! Mehr muss wohl nicht gesagt werden!

    Wir dürfen alle gespannt sein, wann das Dialer-Gesetz im vollen Umfang wirksam wird!

    • Am 12. Juli 2003 um 15:18 von fds

      AW: Dialer-Gesetz
      Steuermittel in 3-stelliger Milliardenhöhe für eine Neuansiedlung im Osten Deutschlands abzukassieren und dann die Firmen wieder dicht zu machen

      3-stellige milliardenhöhe???????????????????
      Dat ist der gesamte deutsche Staatshaushalt!
      Erst recherchieren, dann schreiben

    • Am 2. November 2003 um 13:26 von Franz

      AW: AW: Dialer-Gesetz
      Wie lange dauert diese Diskutieren von diesen Nummern noch???? in dieser Zeit kassieren diese Dialer immer noch genug Kohle.Dialer verbieden oder 20Jahre härtesten Bergbau.

  • Am 16. Juli 2003 um 10:06 von Norbert Hoppe

    zu spät und falsch gehandelt
    Der Schutz gegenüber den Betreibern dieser 0190/0900er Nummern tritt meiner Meinung nicht nur zu spät ein, er ist auch falsch aufgebaut.

    Wenn ich in diesem Land Mitbestimmungsrechte hätte, müßte man sich als Endverbraucher dieses Dienstes anmelden. Und nur mit einem speziellem Paßwort Zugang bekommen. Dann würden alle Mißbräuche über diesen Nummern wegfallen…

    Das wird jedoch nicht gemacht, weil die Betreiber bettelarm sind und ganz auf die Schnelle einige müde Euronen einstreichen wollen.

    Die Sache mit den 0190/0900er Nummern sollte deswegen nochmal durchdacht werden!

  • Am 17. Juli 2003 um 12:46 von Thomas

    Wozu braucht der Verbraucher eigentlich Dialer
    "So genannte Dialer-Programme, die beispielsweise dafür sorgen, dass der Rechner sich beim Surfen im Internet oft unbemerkt über teure 0190er-Nummern einwählt, müssen künftig bei der Regulierungsbehörde angemeldet werden – einschließlich einer Versicherung, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen wird."

    Da stellt sich mir die Fragen welchen sinnvollen Zweck Dialer eigentlich für den Verbraucher haben!? Warum verbietet man die eigentlich nicht komplett?

  • Am 29. Juni 2019 um 22:21 von 0190

    Boah ist das lange her :)

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