Eco kritisiert Entscheidung des OVG Münster

Beschluss über rechtswidrige Websites dürfe nicht als "Freibrief für weitere Sperrverfügungen" interpretiert werden

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco Forum hat davor gewarnt, den neuesten Beschluss des OVG Münster „als Freibrief für weitere Sperrverfügungen zu interpretieren“. Die Entscheidung sei nur als erster Teilschritt in einem Verfahren zu werten, dass die Internetwirtschaft wegen seiner grundlegenden Bedeutung höchstrichterlich entschieden wissen will, so der Verband.

„Durch die vermeintliche Ausblendung rechtswidriger Inhalte aus dem weltweiten Datennetz werden weder die Grundübel Rechtsradikalismus und Rassismus beseitigt, noch werden dadurch diejenigen strafrechtlich verfolgt, die diese Inhalte produzieren oder zur Erreichung verfassungswidriger Ziele konsumieren“, lässt Eco jetzt verlauten. Die Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf seien „blinder politischer Aktionismus und haben nichts mit einer wehrhaften Demokratie zu tun“.

Als Alternative setzt der Verband auf den Ausbau einer seit 1996 betriebenen Hotline, über die rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können. Die Hotline kooperiere unter dem Dach des internationalen INHOPE-Verbandes mit 16 anderen Hotlinebetreibern und arbeitet international eng mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. Insbesondere im Bereich der Kinderpornografie habe der Hotlineverbund in der Vergangenheit zu zahlreichen Festnahmen im Ausland geführt.

Der Verband attackiert in diesem Zusammenhang auch die Gewerkschaften: „Während wir gemeinsam mit anderen Verbänden mit der ab 1. April bundesweit für den Jugendmedienschutz zuständigen Aufsichtsbehörde die komplexen Anforderungen des neuen Jugendschutzes an die Internetwirtschaft konstruktiv diskutieren und Selbstregulierungsmodelle vorstellen, fordert der DGB weitere Sperrungsverfügungen“, klagt Eco.

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