Telefongesellschaften haften für 0190-Dialer

Kammergericht Berlin weist Klage des Berliner Dienstleisters Berlikomm zurück

Das Kammergericht Berlin hat die Klage des Berliner Telefondienstleisters Berlikomm gegen eine private Internet-Nutzerin zurückgewiesen, die über 8000 Euro für die Nutzung eines so genannten 0190-Dialers zahlen sollte. Das berichtete die „Finacial Times Deutschland“.

Der Sohn der die Beklagten hatte sich bei „www.erotower.com“ einen Dialer eingefangen, der in den Monaten Mai bis August Verbindungen zum Preis von 1,85 Euro statt der von Berlikomm verlangten 0,017 Euro pro Minute herstellte. Die Frau wies die Zahlungsaufforderung in Höhe von 8000 Euro zurück. Das Urteil muss allerdings noch vom Bundesgerichtshof bestätigt werden.

Berlikomm verfügt über kein eigenes Leitungsnetz, sondern nutzt die Leitungen der Deutschen Telekom. Dafür hat sich das Unternehmen verpflichtet, alle Forderungen der 0190-Anbieter vorab an die Deutsche Telekom zu zahlen, die Beträge müssen von den Endkunden zurückgefordert werden. Nach Ansicht des Gerichts tritt Berlikomm damit als „Wiederverkäufer“ der Dialer-Anbieter auf. Seit Jahren sei bekannt, zitieret die FTD den Richter, „dass unseriöse Anbieter das System der Mehrwertdienste in nicht unerheblichem Umfang nutzen, um Gewinne ohne entsprechende Gegenleistung zu erzielen“. Berlikomm habe zudem im vorliegenden Fall an jeder Dialer-Minute rund 0,13 Euro mitverdient.

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