Telekom: Wertminderung als Steuervorteil und Hilfe für den Aktienkurs

Rosa Riese macht mit seinen Sonderabschreibungen reinen Tisch

Mit Milliardenabschreibungen hat die Deutsche Telekom ihre Bilanz von unerfüllten Erwartungen bei Mobilfunkbeteiligungen und zu teuer bezahlten UMTS-Lizenzen befreit. Was Manager gerne als reine Buchverluste darstellen, hat aber regelmäßig auch Auswirkungen auf den Ertrag und den Aktienkurs eines Unternehmens.

Mögliche Auswirkungen von Sonderabschreibungen sind:

BILANZBEREINIGUNG: In der Bilanz gleicht jedes Unternehmen Wertverluste beim Vermögen regelmäßig durch Abschreibungen aus. Dies passiert bei angeschafften Maschinen, dem Fuhrpark oder Büroeinrichtung meist über mehrere Jahre. Dagegen kann auch auf einen Schlag mit Sonderabschreibungen die Bilanz bereinigt werden, wenn sich der Wert eines Postens stark vermindert hat.

ERGEBNIS BELASTET: Wie bei normalen Abschreibungen drücken Sonderabschreibungen auf das Ergebnis. Dadurch schrumpft ein Gewinn oder ein ohnehin aufgelaufener Verlust wird noch größer.

BESSERE ERGEBNISAUSSICHTEN IN DER ZUKUNFT: Durch Wertberichtigungen auf einen Schlag steigen aber im Gegenzug für die kommenden Jahre die Aussichten auf Gewinne. Da die Telekom nun nicht mehr wie bisher jedes Jahr einige Milliarden abschreiben muss, könnte das Unternehmen nach Meinung von Analysten schon 2004 wieder schwarze Zahlen schreiben. Dies erhöht grundsätzlich auch die Aussicht auf einen steigenden Kurs der T-Aktie, weil die Unsicherheit, wann die Abschreibungen stattfinden und das Ergebnis beeinflussen, von dem Papier genommen ist.

STEUERVERSCHIEBUNG: Wegen hoher Verluste in diesem Jahr muss die Telekom für 2002 weniger Steuern zahlen. Da die Ergebnislage künftig wieder besser wird, werden in den kommenden Jahren aber wieder mehr Abgaben an den Fiskus fällig. Der Vorteil einer Sonderabschreibung liegt somit zunächst in einer zinslosen Steuerstundung.

ALTE VERLUSTE DRÜCKEN STEUERLAST: Allerdings kann die Telekom nach geltendem Recht auch Verluste aus 2002 in den kommenden Jahren steuermindernd geltend machen. Dies gilt allerdings nur für Verluste, die durch Abschreibungen im Inland entstanden sind. Da die Telekom vor allem Abschreibungen auf ausländische Mobilfunkbeteiligungen wie die US-Tochter T-Mobile USA (vormals Voicestream) vorgenommen hat, ist dies aber nur bei einem geringen Anteil der jetzt vollzogenen Abschreibungen möglich.

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