EU-Cybercrime: Einheitlicher Strafkodex anvisiert

Hacker und Virenautoren drohen bald bis zu fünf Jahre Gefängnis. EU-Justizminister wollen mit einem einheitlichem Strafkodex grenzüberschreitenden Taten Rechnung tragen.

In den USA sind mehrjährige Haftstrafen und hohe Geldbußen für Hacker und Cyber-Kriminelle an der Tagesordnung. Bald sollen diese Leute auch in der EU schärfere Strafen kassieren. Vorschlägen der EU-Justizminister zufolge, drohen Hackern und Virenautoren bald bis zu fünf Jahre Gefängnis für ihre Vergehen. Zuvor müssen die Vorschläge aber noch das EU-Parlament passieren, um in die nationale Rechtsprechung integriert werden zu können.

Cyber-Kriminelle sollen einen einheitlichen Strafkodex in Europa erhalten. „Wir legen eine gemeinsame Definition und ein Strafmaß für Online-Kriminalität in allen 15 Mitgliedsstaaten fest“, erklärte der EU-Kommissar für Justiz und Inneres, Antonio Vitorino.

Ein Hacker sei laut Gesetz dann derjenige, der sich rechtswidrig Zugang zu Informationssystemen verschaffe. Dabei würden Angriffe auf Dienste oder Verbreitung von Viren als „rechtswidriger Eingriff in Informationssysteme“ bezeichnet. Könne die Tat auch noch in Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen gebracht werden, soll ein Strafmaß von zwei bis fünf Jahre angewandt werden.

Durch eine einheitliche Rechtsprechung soll laut Vitorino auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Hackerattacken und Virenangriffe grenzüberschreitend sind. Durch die neue Rechtsprechung sei hier die Zusammenarbeit von Exekutive und Judikative gegeben.

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