Urteil: Telkos müssen 0190-er Adressen herausgeben

Kunden müssen nicht zahlen, wenn Telefonanbieter nicht die Daten nennen

Während Anbieter von unseriösen Dialern immer skrupelloser vorgehen, geben deutsche Gerichte mir ihren Urteilen verstärkt Leitlinien zur Legalität von 0190er-Nummern. So hat das Amtsgericht Wiesbaden jetzt entschieden, dass Telefongesellschaften dem Kunden auf Wunsch den entsprechenden Diensteanbieter nennen müssen, wenn sie das Inkasso für 0190er-Dienste übernehmen. Es sei „nicht nachvollziehbar“, wenn ein Telko bereits eine Woche nach der Rechnungsstellung behauptet, den Diensteanbieter nicht mehr ermitteln zu können, so die Richter laut Dialerschutz.de.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Konkret ging es darum, dass eine Telefongesellschaft in zwei Rechnungen insgesamt rund 1000 Euro für die Nutzung von 0190er-Diensten forderte. Der Kunde wollte diese Summe nicht bezahlen und schaltete sofort einen Anwalt ein, der die Betreiberadressen der 0190er-Nummern forderte.

Der Telko wiederum wies diese Forderung zurück und begründete dies mit dem Einzelverbindungsnachweis des Kunden: Hier waren die letzten drei Stellen gestrichen. Dadurch sei es unmöglich, den Anbieter zu ermitteln, so die Firma. Dieser Einstellung wollte sich das Gericht nicht anschließen. Es bestehe zwischen der Telefongesellschaft und dem Diensteanbieter ein Vertragsverhältnis über die Weiterleitung der 0190-Gebühren. Außerdem habe der Kunde schnell die Adressen angefordert. Fazit der Richter: Der Zahlungsanspruch der Telefongesellschaft sei nicht berechtigt.

ZDNet bietet in einem Download-Special zum Thema Dialer die wichtigsten Tools an. Darüber hinaus warnt ZDNet vor den jeweils neusten Maschen der Anbieter und hat die wichtigsten Nachrichten zu dem Thema in einem News-Report gesammelt.

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5 Kommentare zu Urteil: Telkos müssen 0190-er Adressen herausgeben

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  • Am 25. Oktober 2002 um 13:33 von Rainer Schmidle

    0190 Nummern
    Es ist ein Skandal, dass die unseriösen Anbieter von 0190 Diensten so ungeschoren wegkommen. Jeder Hersteller ist verpflichtet, auf seinem Produkt die Herstelleradresse anzugeben !!!

  • Am 25. Oktober 2002 um 18:53 von martin

    0190 Gesetze erneut ändern
    Generell gehören 0190 nummern die sich autom.installieren verboten. selbst der abfrage zum download gehört einen riegel vorgeschoben, da sich manche sebst nach schließen und wegklicken von alleine und unbemerkt auf den rechner schleichen. in meinen augen ist dies diebstahl(vergleichbar mit ladendiebstahl)und gehört von gesetz wegen schlimmer geandet als jetzt. alles andere was seidher geschah ist pure augenwischerei, um dem kunden mehr sicherheit vorzugaukeln.(mauminer)

  • Am 25. Oktober 2002 um 22:34 von Matthias

    Die Telkos wissen nicht
    wem sie das eingezogene Geld überweisen und können dies nach einer Woche nicht nachvollziehen? In Deutschland müssen Buchhaltungssachen 20 Jahre aufbewahrt werden. Die Ausrede der Telkos ist schon im Hinblick auf das Steuerrecht sehr bedenklich. Gegen diese Telkos ist die Mafia ein gutbürgerlich organisierte Einheit…. BT

  • Am 25. Oktober 2002 um 23:13 von engineer

    Weiter so
    Eben geisterte noch die News herum, daß die Dialer sich nun schon hinter angeblichen Grusskarten verbergen – da ist es bitter!!! nötig, dem illegalen Missbrauch und Überrumpelung der Kunden, Einhalt zu gebieten. Alles , was in diese Richtung geht ist begrüssenswert ! Vor allem, da im konkreten Fall Mittäterschaft und Beihilfe zum Betrug durch die Telekom-Unternehmen vorliegt – IMHO sogar Aufforderung zu Straftaten : Ohne die Verschleierungstricks der Telefonnetzbetreiber wäre die Abzocke gar nicht möglich !

  • Am 24. März 2003 um 23:00 von Waldemar

    0190 Dialer
    Die Masche mit der Verweigerung der Anschrift von Dialer-Betreibern ist schon seit einem halbe Jahr längst vorbei.<br />
    Ich bin selbst betroffen und weiß wovon ich spreche. Die Firma Talkline lässt auf der Telefonrechnung der Deutschen Telekom eine sog. Artikel/Leistungsnummer erscheinen. Wenn man eine Hotline der Fa. Talkline anwählt und diese Leistungsnummer eingibt, erhält man einen Firmennamen mit deteilierter Anschrift angesagt.<br />
    Bei der zweiten Mahnung erhält der Kunde auch ein Zertifikat des „Deutschen Akkreditierungs Rats“ (DAR). Im Laufe der Zeit meldet sich auch ein Inkasso Unternehmen, in dem Fall Intrum Justitia Inkasso GmbH, das im Auftrag von Fa. Talkline die offenen Rechnungen eintreibt.<br />
    Laut Rechtsberatung der Verbraucherzentrale ist man hier machtlos, wenn keine Beweise in Form von Dialern oder Dialer Informationen vorgelegt werden können.<br />
    In den meisten Fällen ist der Verbraucher alleine nicht in der Lage die geforderten Informationen zu liefern. In letzter Konsequenz muss der Verbraucher doch zahlen.<br />
    Der Gewinner ist immer der Dialer-Vertreiber und die Telefongesellschaften verdienen kräftig mit.<br />
    Es wird endlich Zeit, dass dem verbrecherischen Handeln ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben wird!

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