Gravenreuth droht mit „Ordnungshaft für Gerhard Schröder“

Der Kampf des Anwalts gegen politischen Spam geht in eine neue Runde

Internet-Nutzer mögen es nicht, wenn ihre elektronischen Briefkästen mit unzähligen Reklame-Mails verstopft werden. Auch der umtriebige Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zeigte sich wenig erfreut über Spam – noch dazu, wenn er politischen Inhalts ist. Gravenreuth verweist dabei auf die herrschende Rechtssprechung: Wenn zum Versender der Werbe-Mail keine (Geschäfts-)Beziehung besteht, sei die Versendung von Werbemails unzulässig. Dies gelte auch für politische Parteien.

Als erstes habe es die E-Cards von Joschka.de getroffen. Gegen die Grüße des grünen Ministers habe das LG München I bereits vor einigen Wochen eine einstweilige Verfügung erlassen (ZDNet berichtete). Die FDP und die PDS hätten in mindesten zwei Fällen „fast freiwillig“ Unterlassungserklärungen abgegeben. Die CSU habe ihre E-Cards ebenfalls eingestellt. Wegen unerwünschter Zusendung eines CSU-Newsletters hatte ein Jurastudent aus Rostock vor dem dortigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Auch die Republikaner sollen Ihre E-Cards „aus rechtlichen Gründen“ vom Netz genommen haben. Soeben habe das LG München I gegen die Republikaner eine einstweilige Verfügung erlassen (Az:33 0 17030/02).

Besonders viel Werbe-Mails gebe es aber von der SPD. Nicht nur die Bundespartei, sondern auch viele Ortsvereine würden selbstständige E-Cards oder Newsletter anbieten, so beispielsweise der SPD-Stadtverband Bedburg. Der Anwalt schildert seinen Kampf gegen die aufdringlichen E-Mails:

„Wegen einer Werbe-Mail abgemahnt, lehnte man (der SPD-Stadtverband Bedburg / Anm. d. Red.) jede eigene Verantwortung unter Hinweis auf Paragraf 3 ParteienG ab und schob so die Verantwortung auf den Landesverband NRW. Dieser reagierte auf die Abmahnung überhaupt nicht. Gleichzeitig kamen jedoch weitere Werbe-Mails von der Bundes-SPD. Letztere erklärte auf die Abmahnung hin, dass man einen Filter gesetzt hätte. Anders als der nach der einstweiligen Verfügung von den Grünen gesetzte Filter, war der des „modernen Kanzler“ vollkommen wirkungslos. Tests ergaben, dass allenfalls bei einer Identität zwischen der Absender- und der Empfänger- Mail- Adresse ein Versand nicht möglich war. Wenn man dagegen die Mai von test@gravenreuth.de an gravenreuth@gravenreuth.de adressierte wurde sie problemlos ausgeführt. Es kam sogar noch schlimmer! Die so verwendeten Test-Adressen wurden erkennbar gespeichert, sodass ein weiterer news-letter diesmal adressiert an

„liebe(r) Test“

ging. Auf die Wirkungslosigkeit der Filter hingewiesen, kam nur noch schweigen bei der SPD. Spätestens dies überzeugte das LG Berlin (Az. 15 0 560/02) und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die SPD. Wenn wieder eine Werbe-Mail kommt, droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an Herrn Gerhard Schröder.“

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Neueste Kommentare 

6 Kommentare zu Gravenreuth droht mit „Ordnungshaft für Gerhard Schröder“

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  • Am 25. September 2002 um 17:59 von Ich

    Armer verirrter Geist
    Es ist schon schlimm… um etwas im Mittelpunkt zu stehen und die erbärmliche Niederlage seiner Partei zu verdauen, verklagt dieses "Individuum" alles was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Am besten die Presse ignoriert "Es"… und dann vergeht ihm das schon ganz von aleine. Naja, seine Lieblingsklientin hat ja nun nichts mehr zum Klagen… ohne Produkte… und noch nicht mal mit eigenem Markenzeichen!

    Es lebe die Marktwirtschaft… die bereinigt solche Unglücke der Natur von ganz allein!

    >AMEN<

  • Am 25. September 2002 um 19:05 von Marianne

    Frustrationstoleranzgarantie ;-)
    Danke für diese Meldung! Lange nicht mehr so herzlich gelacht.

  • Am 25. September 2002 um 22:11 von troublemaker

    oh Herr lass Gras wachsen!!!
    Also das mit dem Sprichwort meines Großvaters: uralter Adel 100 Jahre Syph muss wohl doch stimmen. Denn wie sonst kann man sich die hirnaufweichenden Reaktionen des Freiherrn erklären.<br />
    Er hat immer noch nicht gemerkt, das der Zeitgeist an ihm vorbeirauscht.<br />
    Oh Herr lass Gras wachsen, die Zahl der Rindviecher nimmt ständig zu.

  • Am 25. September 2002 um 22:37 von Gerry Schröder

    Gr gegen GS
    Auf welcher Baumschule, Verzeihung Baum-Uni, hat der Typ eigentlich seinen Abschluss gemacht ? Sogar mir als überzeugtem Selbst-Justiziar ist bekannt, das Leute wie Herr Schröder so etwas wie Immunität besitzen …<br />
    <br />
    Aber vielleicht zieht Herr G. aber auch in Erwägung, beim Parlament eine Aufhebung der Immunität von Herrn S. zu beantragen … seinem offensichtlichen Bedürfniss, sich Geltung zu verschaffen, würde eine solche Idee sicherlich gelegen kommen.<br />
    <br />
    Diesen Tipp zur medialen Selbstinszenierung dürfen Sie gerne verwenden – ich schreibe keine Abmahnung, oder erhebe irgendwelche Ansprüche … es gibt halt noch Leute, die haben einen letzten Rest von Würde …

  • Am 26. September 2002 um 23:47 von Brother Tak

    Verwirrt
    Was mich etwas verwirrt, ist die Tatsache, daß es Gerichte und Richter gibt, die diesen Mann noch rein lassen und anhören und sogar Recht in seinem Sinne sprechen. Eigentlich dachte ich, der ist schon in der Klapper ???<br />
    <br />
    BT

  • Am 7. November 2002 um 10:25 von jdm10000

    Ordnungshaft für den Bundeskanzler
    Tja, erstens ist die Bezeichnung "umtriebig" in diesem Zusammenhang mehr als deutlich. Eine Mail kann ich einfach löschen und somit ist das Problem erledigt. Ich persönlich erhalte pro Tag mehrere hundert von diesen Dingern – na was macht man wohl? ich hol mir das was ich brauch und den rest: delete. was ist also soooo schlimm daran, außer daß ein Rechtsanwalt damit eine Abmahngebühr verlangen will. Frage: Wie hoch wird da wohl der Streitwert sein? Naja, bei den ca. 100.000 zur Zeit niedergalssenen RA in Deutschland muß auch dieser ja sein Geld verdienen. Oder warum hat er soviel Zeit sich so ausführlich mit diesem "Gesetzesverstoß" zu beschäftigen. Nun, dann wünsch ich mal den Herrn Rechtsanwalt viel Spaß dabei, die Ordnungshaft gegen unseren Herrn Bundeskanzler durchzusetzen – oder hat der nicht etwa eine Immunität???? Soll der Herr Rechtsanwalt doch mal gegen richtige Gesetzesverstöße zu Klagen versuchen, wie z.B. die Unmöglichkeit, daß der Gesetzgeber die Unantastbarkeit der Wohnung erheblich eingeschränkt hat —- ach ja, ich vergaß, daß ist dann wieder ohne Gebühr und damit könnte er dann wohl keinen 500 SL Marke Mercedes Benz mehr fahren…. Tja, so einfach ist diese Welt… Nicht, Herr Rechtsanwalt?

    P.S.: Bin gespannt, wann ich eine Abmahnung und eine Aufforderung zur Unterlassung der freien Meinungsäußerung von dem Herrn Rechtsanwalt erhalte.

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