Elektronische Signatur soll ab 2003 als Unterschrift gelten

Ab 1. Februar ist der Computer dem Kugelschreiber bei den Behörden gleichgestellt

Ab 2003 wird die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Demnach soll zum 1. Februar 2003 eine entsprechende Regelung des gestern verabschiedeten „Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften“ in Kraft treten.

Ab dann soll es keinen rechtlichen Unterschied mehr ausmachen, ob Bürger Dokumente mit dem Kugelschreiber oder elektronisch am Computer unterzeichnen, teilt das Bundesinnenministerium in einer Nachricht mit.

Das Gesetz ist laut Bundesinnenminister Otto Schily ein wichtiges Element der E-Government-Initiative der Bundesregierung. Im Rahmen der Initiative sollen rund 350 Dienstleistungen von Behörden im Internet bereitgestellt werden.

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2 Kommentare zu Elektronische Signatur soll ab 2003 als Unterschrift gelten

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  • Am 31. August 2002 um 10:30 von Prof. Dr. Maximilian Mehdorn

    elektronische Unterschrift
    sehr gut, wenn Sicherheit gewährleistet ist.

  • Am 7. September 2002 um 14:56 von Günter Cordsen

    elek. Signatur
    Die Sicherheit ist, so denke ich nicht das Problem! Vorausgesetzt man redet von der gleichen Signatur, also nicht PGP! Das SigG ist nun nach der EU-Richtlinie angepaßt und gibt einen sehr hohen Anspruch europaweit vor. Das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bunde wird gerade bezügl. der Anerkennung einer "elektronischen Unterschrift" angepass. Alles weitere wird dann kommen. Im Zivilrecht ist dieses Jahr schon einiges geändert worden (z. B. BGB). Allerdings stellt sich mir die Frage, ob der Einzelne wirklich wo einen großen Nutzen hat und sich eine qualifizierte Signatur kauft.

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