Sozialgericht entscheidet gegen Internet-Apotheken

Betriebskrankenkasse darf Versicherten die Kosten, die beim Einkauf in einer Web-Apotheke entstanden sind, nicht ersetzen

1:0 für den deutschen Apothekerverband. Das Sozialgericht in Hannover hat in einem Eilverfahren einer niedersächsischen Betriebskrankenkasse entschieden, dass sie ihren Versicherten die Kosten, die beim Einkauf in einer Internet-Apotheke entstehen, nicht ersetzen darf.

Ursprünglich wollte die Kasse erreichen, dass damit das Verbot der Werbung für Web-Apotheken aufgehoben wird. Doch auch hier entschied die Justiz für die deutschen Apotheker. Grund: In Deutschland sei der Versandhandel mit Medikamenten nach geltendem Recht verboten.

Doch noch sind die Würfel nicht endgültig gefallen. Der Europäische Gerichtshof befasst sich außerdem mit dem Thema. Hier soll entschieden werden, ob ein deutsches Verbot von gewerbsmäßigem Medikamentenhandel per Internet gegen Artikel 28 des EU-Vertrages verstößt.

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4 Kommentare zu Sozialgericht entscheidet gegen Internet-Apotheken

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  • Am 27. Juli 2002 um 1:16 von expocityvoice

    Pfründeverteidigung
    Das sind nur noch die letzten Zuckungen einer pfründeverteidigenden Gemeinschaft von Pharmaunternehmen, Apotheken und Gewerkschaften.<br />
    So sind fast alle Kassen zum Sparen durch den Internethandel bereit; lediglich die gewerkschaftsnahe DAK hat sich immer schon geweigert!

  • Am 27. Juli 2002 um 7:38 von Ingo Heinroth

    Unmöglich!
    Es ist doch jedem bekannt, daß Apotheker

    hinter einem akademischen Titel versteckt,und mit einem weißen Kittel versehen, durchweg Kaufleute sind, die gewinnbringend alle pharmazeutischen Artikel, unter die Leute zu bringen. Desweiteren gibt es zu viel Apotheken, und wenn man sich mal alle Preise in diesen ansieht, man von einem regelrechten Preiskartell sprechen kann.

    DocMorris ( in NL ) biete die gleichen Medikamente ( trotz Versand ) bis zu 45% billiger an. Da hat das Sozialgericht wohl etwas engstirnig und altmodisch entschieden, was unser Sozialsystem weiter belasten wird, statt zu entlasten.

  • Am 28. Juli 2002 um 12:36 von Hans Thiel

    Bravo, auch von uns
    Hurra, es scheint – entgegen dem auch hier wirkenden Internet-Hype – doch noch möglich zu sein, ruhig und sachlich informiert über diese Problematik zu reden!<br />
    <br />
    Dass wir Konsumenten, insbesondere auch die "chronischen" und behinderten, uns nur selbst ins Knie schießen, wenn wir voreilig eine Lösung bei Versandapotheken suchen, das sollte sich allmählich doch rumsprechen.<br />
    <br />
    Unbeschadet der Tatsache, dass ich seit mindestens 15 Jahren den Apotheken empfehle, doch auch online präsent zu sein und ihre immer schon angebotenen Lieferdienste gezielt vorzustellen.<br />
    <br />
    Gruß<br />
    Hans Thiel

  • Am 28. Juli 2002 um 19:05 von Matthias

    Deutsches Wirtschaftsrecht
    aus dem 18.Jahrhundert wird nach und nach durch die EU beseitigt. Auf der einen Seite Kapitalismus und freier Handel und auf der anderen Ständeinseln und Bevormundung wer welche Leistung anbieten darf und wer wem was verkaufen darf, behindert den Wettbewerb und bringt keinen einzigen Arbeitslosen in Arbeit. Also weg mit den Markenutohändlerprivilegien, Aphothekeralleinvertretungsanspruch und den Handwerkskammern und den Handwerksrollen.

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