Kreditkartenfirmen sollen für Zahlungsausfälle im E-Commerce haften

Unternehmen B + S Card Service klagt gegen BGH-Urteil, dass sie offene Beträge für den Händler eintreiben sollen

Endgültig soll das Bundesverfassungsgericht klären, wer für Zahlungsausfälle im E-Commerce haftet. So hat das Kreditkartenunternehmen B + S Card Service beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) eingelegt, berichtet die Zeitung „Die Welt“ in ihrer aktuellen Ausgabe.

Vor dem BGH war die Firma mit einer Klage gegen einen Computerhändler unterlegen. So hatte der BHG entschieden, dass die Unternehmen, die Händler an ein Kreditkartensystem anbinden („Acquirer“), offene Forderungen eintreiben müssen. Bisher lag das Risiko, bei Geschäften per Telefon, Fax oder Internet für gelieferte Ware eventuell kein Geld vom Käufer zu bekommen, bei den Händlern.

Aufgrund des BGH-Urteils hatte der Mitbewerber Euro Kartensysteme „500 kleinen Versandhändlern“ den Vertrag gekündigt, berichtet die Zeitung. Das sei ein „brachiales und in der Form unmögliches Vorgehen“, sagte Stefan Schindler, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE).

Noch immer stellten für die Kunden die Überweisung nach Rechnung (fast 90 Prozent der Internet-Käufer), die Lastschriftabbuchung (über 70 Prozent) und die Nachnahme-Zahlung (rund 65 Prozent) die beliebtesten Zahlverfahren beim Online-Shopping dar, betonten Marktforscher und Verbraucherschützer auf dem Symposiums „Digitales Geld“.

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