Künast legt Vorschläge gegen 0190-Dialer vor

Verbraucherministerin will Netzbetreiber und Diensteanbieter in die Pflicht nehmen

Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat Vorschläge zum Schutz gegen den Missbrauch von 0190-Nummern im Internet vorgelegt. „Unseriöse Praktiken der Anbieter von Mehrwertdiensten haben ein unerträgliches Ausmaß erreicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nicht ausreichend selbst dagegen schützen, auch nicht durch aufwändige Information. Daher haben wir nun Vorschläge für geeignete Änderungen des Telekommunikationsrechts vorgelegt“, so Künast heute in Berlin. Die Ministerin fordert zudem die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) und andere Netzbetreiber dazu auf, sich nicht als Inkassounternehmen für die „Schwarzen Schafe der Branche“ zu betätigen.

Seit einigen Monaten führen bestimmte Dialer-Programme zu extrem hohen Gebührenforderungen (ZDNet berichtete laufend). Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post habe bestätigt, dass die Nutzer den Aufbau einer kostenpflichtigen 0190-Verbindung nicht immer erkennen können. „Wenn so etwas möglich ist, kann man doch nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher den Schaden bezahlen lassen“, so Künast. „Dann dürfen sich die Netzbetreiber, die die Leitungen zur Verfügung stellen und damit selbst am Geschäft beteiligt sind, nicht als Inkasso für unseriöse Anbieter missbrauchen lassen.“

Appelle an die Wirtschaft, diese Missstände durch kundenfreundliche Maßnahmen auszuräumen, seien ohne erkennbare Wirkung geblieben. Künast wolle daher nun eigene Vorschläge vorlegen und hat nach eigenen Angaben inzwischen Gespräche darüber mit dem Bundeswirtschaftsministerium eingeleitet. Die Vorschläge sollen folgende Änderungen im Telekommunikationsrecht enthalten:

  • Verbraucher sollen rasch Zugang zu einer ladungsfähigen Anschrift des Mehrwertdiensteanbieters haben;
  • Netzbetreiber dürfen das Inkasso für Forderungen der Mehrwertdiensteanbieter nur übernehmen, solange eine Forderung unbestritten ist; bei Widerspruch des Verbrauchers soll der Netzbetreiber weitere Inkassoversuche unterlassen;
  • bei der Zuteilung von Rufnummern für Mehrwertdienste werden die Inhaber der Rufnummern darauf festgelegt, die Vorschriften zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb einzuhalten; bei wiederholten Verstößen soll eine Sperre des Anschlusses vorgenommen werden können.

„Kurzfristig ermuntere ich die Netzbetreiber, allen voran die Deutsche Telekom, das Inkasso zu verweigern, wenn eine Forderung eines Telefonkunden bestritten ist, und bereits abgebuchte Beträge zurückzuerstatten“, so Künast. Dann bleibt es dem Anbieter überlassen, seine Forderung gegenüber dem Verbraucher unmittelbar durchzusetzen.

ZDNet warnt vor den jeweils neusten Maschen der Anbieter und hat die wichtigsten Nachrichten zu dem Thema in einem News-Report gesammelt.

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