Zweiter Tag: Gates vor Gericht

"Auflagen könnten unsere Geschäftspraktiken in die Schranken weisen, aber..."

Am zweiten Tag seiner Aussage vor Gericht legt der Chairman von Microsoft (Börse Frankfurt: MSF), Bill Gates, einiges taktisches Geschick an den Tag. Gates tritt wie berichtet als Zeuge im Kartellrechtsprozess um seine Firma auf.

Der Konzernmitbegründer erklärte einerseits, dass Auflagen sein Unternehmen tatsächlich daran hindern könnten, möglicherweise illegale Geschäftspraktiken an den Tag zu legen. Unter anderem hatte Richter Thomas Jackson in seinem ursprünglichen Kartellrechtsurteil die Aktivitäten von Microsoft als monopolistisch und nicht Rechtens erklärt.

Wie laufend berichtet sieht das im November vergangenen Jahres ausgehandelte Abkommen zwischen Microsoft und der US-Justiz sowie neun von ursprünglich 18 klageführenden Bundesstaaten als Auflagen vor, dass Microsoft den PC-Herstellern mehr Freiheiten für den Einbau von Software konkurrierender Firmen geben muss. Wettbewerbern soll das Unternehmen mehr technische Informationen über das Microsoft-Betriebssystem Windows geben.

Im Kreuzverhör gab Gates sogar widerwillig zu, dass sein Unternehmen kein Office-Paket für Macintosh-Rechner von Apple (Börse Frankfurt: APC) anbieten würde, wenn die Firma von Steve Jobs nicht den Internet Explorer als Standard-Browser eingeführt hätte.

Andererseits legte der Mitbegründer von Microsoft dar, dass man nicht die Macht besitze, beispielsweise Intel (Börse Frankfurt: INL) von der Unterstützung anderer Betriebssysteme als Windows abzuhalten. Für ihn, Bill Gates, sei es aber das wichtigste, dass die Vorschläge vom November ausreichen würden, sein Unternehmen in die Schranken zu weisen. Weitere Restriktionen durch das Gericht seien keinesfalls nötig. Der Chairman ging noch weiter: Die durch die neun klageführenden Staaten vorgeschlagenen Einschränkungen seien „unmöglich“ durchzuführen.

Der Wettbewerbskonflikt läuft seit Herbst vergangenen Jahres bekanntlich auf zwei Gleisen: Auf der einen Seite prüft die zuständige Bundesrichterin Colleen Kollar-Kotelly, ob der mit der US-Justiz ausgehandelte Kompromiss „im öffentlichen Interesse“ ist; auf der anderen Seite haben die neun Staaten, die die Einigung ablehnen, die ursprüngliche Klage gegen Microsoft aufrecht erhalten und damit einen neuen Prozess erzwungen. 25 weitere Staaten haben sich kürzlich angeschlossen. Als Strafmaß fordern sie erneut ein „Windows light“ ohne Komponenten wie Internet Explorer oder Windows Media Player sowie eine teilweise Offenlegung des Windows-Quellcodes (ZDNet berichtete).

Durch diese Auflagen müsse das Unternehmen künftig mehrere Instanzen anrufen, bevor auch nur die kleinste Änderung in einem Programm vorgenommen werde. Auch wären Anwälte pausenlos damit beschäftigt, neue Software auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Kleinste Programmierfehler könnten als Verstoß gegen das Strafrecht ausgelegt werden. „Wir müssen das Recht haben, auch Mal Fehler zu machen“, sagte der Milliardär.

Die juristischen Auseinandersetzungen um Microsoft in den USA hatten vor vier Jahren begonnen, nachdem der Konzern seinen eigenen Internet-Browser in sein marktbeherrschendes Betriebssystem Windows eingebaut hatte. Die Kartellrechtsbehörden sahen darin einen Monopolmissbrauch zu Schaden des Konkurrenten Netscape. Seine Aussage kann als „.pdf“-Datei herunterladen werden.

Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760 (günstigsten Tarif anzeigen)

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