Kazaa gewinnt gegen Musikindustrie

Holländischer Richter gibt Anbieter von Tauschsoftware Recht / Gegenklage auf Schadenersatz angekündigt

Wie eben das holländische ZDNet meldet, hat Kazaa das Berufungsverfahren gegen die Branchenverband Buma/Stemra gewonnen. Laut dem Richter ist nicht Kazaa, sondern die Anwender der Tauschssoftware für Verstöße gegen das Copyright zur Rechenschaft zu ziehen.

Kazaa-Chef Niklas Zennström berichtete von gemischten Gefühlen bezüglich des Urteils: Zwar sei er froh, frei gesprochen zu sein, die Entscheidung käme für sein Unternehmen aber zu spät. Möglicherweise werden seine Anwälte nun ein Schadenersatz-Verfahren gegen Buma/Stemra einleiten. Wie berichtet hatte Zennström das Tools an das Unternehmen „Sharman Networks“ verkauft – zu einem wegen des schwebenden Verfahrens angeblich unterpreislichen Wert.

Wie berichtet hatte das ursprüngliche Gerichtsurteil vorgesehen, dass Kazaa ab dem 13. Dezember täglich 45.380 Euro (100.000 holländischen Gulden) Strafe bezahlen muss, sollten weiter geschützte Lieder im Angebot sein. Zunächst sah es allerdings nach einer in Holland nicht unüblichen Strafabsehung aus: „Laut Verhandlungen müssen wir keine Strafe bezahlen“, bestätigte der Anwalt des Tauschservices Christiaan Alberdingk Thijm gegenüber ZDNet Niederlande. Heute kam es zur Berufungsverhandlung.

ZDNet etwa bietet den Tauschservice nach wie vor zum kostenlosen Download an. ZDNet hat zudem eine Liste weiterer brauchbarer, obendrein kostenloser Anbieter zusammengestellt.

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