Abmahnwelle: 10.000 Euro für einen Link

Österreichische Site: "Die Zeiten sind vorbei, in denen einfach hin und her gelinkt wurde, wie man will"

Der Abmahnwahn im Internet scheint sich immer weiter zu steigern: Nun hat die österreichische Site http://www.meteodata.at diversen Homepage-Betreibern eine Abmahnung geschickt und diese aufgefordert, zwischen 1000 und 10.000 Euro zu zahlen. Der Grund: Die Webmaster hatten einen Link auf Medeodata.at gelegt, dies wird aber in den AGBs der Site verboten.

Dort heißt es wörtlich: „Bei einer gewünschten Verlinkung zur METEO-data-Homepage ist vorher das Einverständnis der METEO-data GmbH einzuholen“. Nach einem Bericht des ORF wurden bereits zahlreiche Betreiber von Web-Sites abgemahnt. In dem Schreiben werden die Webmaster aufgeklärt, dass sie wiederrechtlich gehandelt hätten und deshalb für die „unerlaubt genutzten Leistungen“ bezahlen müssten. „Die Zeiten sind vorbei, in denen einfach hin und her gelinkt wurde, wie man will“, wird der Marketingchef der Firma, Rene Hellwig, zitiert.

Dieser hat gegenüber ZDNet den ORF-Bericht kritisiert. Es sei nicht um das Setzen eines reinen Links gegangen, sondern um direktes Content-Grabbing. Im konkreten Fall habe ein Webmaster per Link eine Framesite in einem neuen Fenster öffnen lassen, auf der weder der Urheber noch die Menueleiste von Meteodata sichtbar war. „. Dadurch wird eine fremde Leistung als eigene Leistung dargestellt“, so Hellwig. Man habe nie Abmahnungen für das reine Setzen von Links versetzt, wehre sich aber gegen das beschriebene Vorgehen: „Der Aufbau und die Struktur der Meteodata-Homepage stellt in ihrer Gesamtheit eine eigentümliche geistige Schöpfung wissenschaftlicher Art dar“, lässt das Unternehmen wissen. Durch das Linken auf Teilbereiche der Site werde das Bearbeitungsrecht des Urhebers außen vor gelassen.

Die oberössterichische Firma ist nach eigenen Angaben eines der ersten privatwirtschaftlich geführten Wetterdienste in der Alpenrepublik. Für die Prognosen würden „hochqualifizierte Akademiker“ eingesetzt, heißt es auf der Site.

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23 Kommentare zu Abmahnwelle: 10.000 Euro für einen Link

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  • Am 1. März 2002 um 14:11 von Schlenker

    Abmahnwahn
    Damit gräbt sich die Firma Meteodat doch selbst das Wasser ab, denn wenn nicht gelinkt werden würde, würde man viele Seiten nur schwerlich finden.

    Und was nutzt eine gute Seite wenn Sie niemand besucht?

    Wird hier versucht, das geld das durch Werbebanner nicht mehr hereinkommt durch juristische Schachzüge zu verdienen.

    Sinnvoller wäre es doch, so viele Links wie möglich zuzulassen und auf der eigenen Homepage ein Micropyment einzuführen.

  • Am 1. März 2002 um 14:11 von Michael Pischel

    Hilfe!!!
    …und wie bringe ich meiner Suchmaschine nun das lesen von AGB’s bei ?

    Okay,.. ihr Kommerziellen Lackaffen,… in Zukunft müßt ihr halt bezahlen, wenn ihr eine verlinkung zu euren Schrottseiten möchtet,… unter 100.000 EURO brauchen wir aber gar nicht erst verhandeln. <lol>

    Da Funktioniert wohl etwas mit der "Privatwirtschaft" nicht, deshalb dieser Versuch um an Finanzielle mittel zu gelangen. <ggg>

    Aber ein sehr gutes Beispiel,… das könnte doch glatt schule machen,… Langsam werde ich mich wohl auch "Finanzieren" lassen,… Links verbieten und dann auf unterlassung Klagen,.. und 0193er Dialer anbieten,…

    Schwupps,… schon bin ich reich,… <lol>

    Armes Europa,… aber im Deutschsprachigen Raum wird es wohl in 2 Jahren kein Internet mehr geben, wenn das so weitergeht,…

  • Am 1. März 2002 um 14:35 von Lyones

    Kein einzigen Cent!!!
    Ich hab mir das mal angeschaut … die AGB’s auf der Seite sind versteckt unter Impressum zu finden. Die Firma hätte aber die AGB’s gut sichtbar auf die Hauptseite einbinden müssen, damit diese überhaupt wirksam werden. Also keinen einzigen Cent an diese … Firma.

  • Am 1. März 2002 um 15:10 von Holger

    Lyones hat recht
    Wenn ich mich recht erinnere, gilt das verlinkern einer Seite nicht als strafbar. Ich kann also ohne einen Betreiber einer Seite zu informieren auf dessen Seite verweisen. Ich muss nur deutlich machen, dass die Inhalte auf dieser verlikten Seite nicht von mir stammen.

    Wer nicht will, dass seine Seiten bekannt werden, er braucht sich auch nicht im Internet zu bewegen, er könnte ja entdeckt werden.

  • Am 1. März 2002 um 15:11 von Jochen

    Kommentar an meteodate.at senden
    Hallo Leute,

    die Seite http://www.meteodata.at hat ein nettes Kontaktformular. Wäre doch toll, wenn dort jeder seine Beschwerden los wird… ;-)

    Ich finde es eine Unverschämheit, für eine Verlinkung auf die eigene Seite, eine Abmahnung auszustellen. Dies habe ich meteodata in dieser Form auch mitgeteilt.

    FREE THE NET!

  • Am 1. März 2002 um 15:25 von Marcus Setina

    Entwicklung in die falsche Richtung?
    Mit dem Internet als größte Wissens- und Informations- Datenbank, für alle und jeden frei zugänglich, wird es bei einer Weiterentwicklung in dieser Richtung bald vorbei sein. Wenn diese Firma ihre Informationen vermarkten will, sollte sie diese eben nur gegen ein Entgeld zugänglich machen. Für mich hört sich das ganz einfach nach dem Versuch einer ganz miesen Abzocke an, der hoffentlich kläglich scheitern wird. Bitte verletzt mein Gerechtigkeitsempfinden nicht weiter, auch wenn ich weiß dass Recht nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun hat…

    PS: Wie war das noch mal mit dem Wort „LINK“, befindet sich da nicht eine Firma im Rechtsstreit, was die Benutzung genau dieses Wortes angeht??? Hmm, ich kann nur hoffen, das man dieses böse Wort nicht in der schriftlichen Abmahnung oder gar in den Nutzungsbedingungen der Seite benutzt hat :))

  • Am 1. März 2002 um 15:43 von Chris

    Abmahnen…
    Die ganze Abmahn-Mafia, Firmen, Rechtsanwälte und Richter, sollte an den Pranger gestellt und ausgelacht werden…oder gibt es einen wirklichen Grund, ausser dass die Betroffenen es zu sonst nix gebracht haben und sich auf diese Art bereichern wollen? Ich linke wann und wohin ich will, daran ändert auch die Abmahn-Mafia nix. Wem das nicht passt der sollte sich überlegen ob das Internet das richtige Medium zur Verbreitung von Informationen für den eigenen Zweck ist.

  • Am 1. März 2002 um 15:49 von öösi

    Kamerad Schnürschuh!
    Die haben dich nen Schaden! Was hat das Linken für einen Schaden angerichtet?!

    Macnhmal muss man die .at&acute;s nicht verstehen!

  • Am 1. März 2002 um 15:59 von Golive

    die wirkliche Frechheit dabei ist…..
    das selbst wenn man die AGBs aufgrund dieser lustigen Meldung sucht nur zufällig darauf stösst, weil der entsprechende Link überhaupt nicht als Link zu erkennen ist! Bei der positiven Werbung die der Marktingchef da verbreitet wird aus dem Startup wohl demnächst auch nur eines der vielen Shutdowns werden… verdient hätten sie es.

  • Am 1. März 2002 um 18:53 von Karl Heinz Weidlinger

    was lästert ihr denn so, lest doch erst mal …
    das ist typisch deutscher! die überschrift lesen und sich das maul zerreissen, vielleicht kommt mal einer von euch auf die idee und liest den ganzen beitrag, dann werdet ihr "vielleicht" den unmut dieser firma verstehen und wissen um was es genau geht, nämlich nicht um links sondern um das grabbing der seite mit bewussten entfernen der navigation des seitenbetreibers und wenn einer von euch das auch gerne möchte?!

    also jungs, zuerst lesen dann die goschn aufreissen

  • Am 1. März 2002 um 22:12 von megadoc

    Keine Verunglimpfungen
    Sachlichkeit hier im Forum wäre sinnvoller als gegenseitige Verunglimpfung!

    Einen üblen Beigeschmack hat die Abmahnung schon; dass die Betreiber der Site dann versuchen den Schaden (negatives Image) zu verringern, indem sie abschwächen, ist verständlich. Ich glaube eher, dass man auf den Weiterbestand von meteodata nichts wetten sollte!

  • Am 2. März 2002 um 10:09 von RA

    Abmahnung
    …wer lesen kann, ist wirklich im Vorteil…Ich möchte Euch mal sehen, wenn Ihr eine Site mit viel Aufwand an Geld und Kosten betreibt und dann kommt da so ein Penner, verlinkt auf den Content Eurer Seite, der dann aber nicht in einem neuen Fenster, sondern nur in einem Frame auf seiner Seite und ohne Deine url erscheint, d.h. Du wirst um die Früchte Deiner Arbeit gebracht! Und dieses parasitäre Verhalten ist i. Ü. auch in Deutschland strafbar – wegen Verletzung des Urheberrechts…

  • Am 2. März 2002 um 11:34 von Mike

    Abgesehen davon..
    .. daß ein starker Prozentsatz der negativen Kommentare daher rühren, daß man auf "Ösis" doch leichter hindreschen kann (dementsprechend wertlos sind sie teilweise auch)..

    .. bleibt der werten Firma der Vorwurf nicht erspart, daß man bei ordentlicher Programmierung ein Einbinden der eigenen Seite in einen fremden Frame durchaus verhindern kann…….

    …aber gute Metorologen müssen ja nicht auch noch programmieren können…

  • Am 2. März 2002 um 17:37 von Brother Tak

    Es geht nicht um das reine verlinken,
    sondern darum, das man die Seite in seiner Seite als seine Errungenschaft darstellt. Dies ist nun schon seit den Anfängen des Internets verpönt, es sei denn es ist, wie bei mir ;-) , ausdrücklich erlaubt. Auch ich habe meine Seiten mit anderen verlinkt. Es gibt da aber einen schönen Befehl mit dem man erreicht das das Ziel in einem neuen Fenster geöffnet wird. Ich kann nur dazu raten alle externen Links so zu setzen. Es gibt übrigens eine Unmenge Anbieter die es auch anders erlauben und den Code dafür noch mitliefern. Dann ist das o.k.

    Aber in diesem Fall nichts gegen die Abmahnungen, die hatten sich die Jungs einfach verdient, obwohl ich erst mal alle angeschrieben hätte, bevor ich mit Geldforderungen komme.

    In a world without fences, who needs gates ?

    MfG BT

  • Am 2. März 2002 um 18:32 von Rainer Gaiß

    Akademiker
    Scheinbar beschäftigen die ihre hochqualifizierten Akademiker zum Abmahnen.

    Tu felix Austria!

  • Am 3. März 2002 um 23:25 von ab-gang

    Re:Ösis und hindreschen
    Was ist denn das für Asshole, das hier von hindreschen und Menschenwert faselt ? Auch wenn ich schon einige Dummköpfe und ihre Meldungen im Netz erlebt habe, so eine geistig minderbemittelte Meldung hab ich noch nie gesehen…

    Wenn ich ein Rassist wäre, müßte ich sagen, daß lobotomierten wie dem der Zugang zu Computern verwehrt werden müßte.

  • Am 3. März 2002 um 23:36 von Oskar

    Abmahnen in Österreich
    Vielleicht kennt sich einer aus, der das liest:

    Ist das Abmahnen in Österreich überhaupt rechtlich gedeckt, so wie in Deutschland ?

    Ich habe noch nie etwas davon gehört. Ich kenne nur den Brief, den ein Rechtsanwalt bez. Unterlassung oder Bezahlung schicken kann (natürlich mit Erlagschein dabei), aber abmahnen um 10000 Euro ? Welche Rechtsgrundlage soll das haben ?

    Ich meine, die können sich hier die Abmahnerei an den Hut stecken. In meinem lieben Österreich, dem Land, in dem die Bürokratie erfunden wurde, kann doch ohne einen Richter gar nichts laufen. Schon gar nicht mit einer "Abmahnung", das dürfen wohl allerhöchsten die Polizisten.

    Bitte um Kommentare !

    Grüße

    Oskar

  • Am 4. März 2002 um 11:03 von Kochems

    Abmahnwahnsinn
    Hey, super…

    man stelle sich die Rechnung vor, die Suchmanschinen an die Betreiber dieser Site zahlen müssten (-oder vielleicht auch noch müssen?!) Dann wäre diese Firmae jedenfalls saniert…

    Jemand,der seine Seiten nicht auf anderen Seiten sehen will und darauf nicht AUSDRÜCKLICH aufmerksam macht, noch nicht mal imstande ist, diese Verlinkung durch Scripte zu verhindern, sofort ein ‚Preis’geld verhängt (ohne rechtmäßig vorher abzumahnen) stehen meiner Ansicht nach zwei Möglichkeiten offen: entweder eine Anzeige wegen Nötigung (im Falle einer ‚Abmahnung‘), oder kein Internet-Auftritt mehr…

  • Am 4. März 2002 um 13:42 von Reiner Burkardt

    ZDNet Überschrift verfehlt
    Die Überschrift sollte doch eher lauten:"ORF stellt Sachverhalt falsch dar!"

    Unter den im dritten Absatz beschriebenen Umständen, hat die Firma recht.

    Warum, wird mit so einem Bericht, Zeit verschwendet?

  • Am 5. März 2002 um 10:11 von slash

    Überschrift mehr als korrekt, Kommentar verfehlt
    Sollte Hr. Hellwig im "konkreten Fall" von dem Fall http://www.e-steyr.com sprechen, so liegt er hier leider ebenso falsch wie Reiner Burkardt.

    > Es sei nicht um das Setzen eines reinen Links gegangen, sondern um direktes Content-Grabbing.

    > Im konkreten Fall habe ein Webmaster per Link eine Framesite in einem neuen Fenster öffnen lassen,

    > auf der weder der Urheber noch die Menueleiste von Meteodata sichtbar war. ".

    der gesetzte Link war:

    <a href="http://www.meteodata.at/HTML/at04/at04.htm&quot; TARGET="wetter" onClick="window.open(‚http://www.meteodata.at/HTML/at04/at04.htm ‚, ‚wetter‘, ‚width=450,height=400,directories=no,location=no,menubar=no,scrollbars=yes,status=yes,toolbar=no,resizable=yes‘); return false"><font size="-1">Wetter</font></a>

    also ein Link zu externem Content in einem neuen Fenster.

    Das heißt der User surft über den Link auf http://www.e-Steyr.com zu der Adresse:

    http://www.meteodata.at/HTML/at04/at04.htm

    welche öffentlich zugänglich ist.

    In diesem neuen Fenster wird der Inhalt von Meteo-Data bestimmt; dort ist auch ein Logo und ein Copyright-Hinweis zu finden.

    Es wurde seitens http://www.e-steyr.com auch keine Framesite verwendet.

    > Dadurch wird eine fremde Leistung als eigene Leistung dargestellt", so Hellwig.

    > Man habe nie Abmahnungen für das reine Setzen von Links versetzt, wehre sich aber

    > gegen das beschriebene Vorgehen

    Nun, dies scheint schlicht falsch zu sein;

    Im Gegensatz zu Meteo-Data, legt der Verein e-steyr.com jedoch alles offen.

    Komplette Dokumentation, der Rechnungen, Mahnungen, Klagsdrohungen und dergleichen inkl. Korrespondenz, Links und dergleichen ist zu finden unter:

    http://www.e-steyr.com/meteodata

    gk,

    webmaster AT e-steyr.com

  • Am 15. März 2002 um 13:35 von T. Pierre

    Was soll die ganze Aufregung?
    Der Fall ist für uns als Betreiber eines großen Online Magazines eindeutig:

    1. Inhalte, die innerhalb eines Frames als eigene dargestellt werden (auch wenn eine Quelle angegeben wird!!!), also nicht von der eigenen Seite wegführen, sind im Web allgemein verpöhnt. (siehe hierzu Selfhtml: selfhtml.teamone.de/html/frames/layouts.htm#schaufenster) Jeder, der einen ordentlichen und lauteren Webauftritt realisieren möchte hält sich an dieses "ungeschriebene Gesetz" und verlinkt in einem NEUEN Fenster. Insofern ist die Reaktion von Meteodata vielleicht zu verstehen, in ihrem Ausmaß erscheint sie aber etwas überzogen.

    2. Eine Abmahnung bzw. Rechnungstellung auf einfache Links ist natürlich völliger Blödsinn und ungerechtfertigt.

  • Am 15. April 2004 um 17:47 von werner

    unglaublich
    vor ca einem jaht hatte ich ebenfalls einen unliebsamen brief von meteodata erhalten. In diesem würde die Bezahlung von 10.000 Euro begehrt.

    Auch ich hatte einen link in mein Frameset gesetzt. Es war aber klar ersichtlich aufgrund des logos das es sich um keine eigenleistung handelt.

    nach intesivem Mailverkehr habe ich plötzlich nichts mehr von dieser Firma gehört. Ich war nicht beleidigt.

    Wie ich im Internet gelesen habe ist diese Firma mittlerweile Pleite. War wahrscheinlich eine Art Rettungsversuch für die Firma indem man versuchte kleine webseiten abzuzocken.

  • Am 26. November 2005 um 20:45 von Blaustich

    Ans grelle Licht mit Abmahn-Abzockern
    Guten Tag,

    wer soll bloß all die überflüssigen Juristen ernähren?

    Diese Schwemme unnützen Volks führt dazu, dass sich viele dieser Herrschaften inzwischen anscheinend darauf spezialisiert haben, da aktiv "Fälle" zu schaffen, wo es eigentlich gar keine gibt. Und die Politik schaut natürlich weg, wenn dieses Gesindel mit nur dem Namen nach legalen Mitteln Bürger ausplündert.

    Ich bin jetzt auch ein Opfer solcher Unnützen geworden.

    Ich habe eine Abmahnung von der "Rechtsanwaltskanzlei" SCHMITT & PARTNER aus Berlin wegen Darstellung eines Kartenausschnitts (stadtplandienst.de) auf meiner privaten Website erhalten (Siehe unten: Mitteilung der "Rechtsanwaltskanzlei" Schmitt & Partner vom 10.11.2005 und vom 20.11.2005).

    Ich werde kein Geld überweisen

    Ich veröffentliche das Schreiben, da solches Volk, das sich gerne den Anstrich des Seriösen gibt ("Weberbank Privatbankiers KGAs" hört sich solide an, nicht wahr?) erfahrungsgemäß gerne im Dunkeln operiert. Darum heraus mit ihnen ans grelle Licht, damit das Volk sieht, wie Leute, die auf solche Art ihr Geld verdienen müssen, ausschauen.

    Dass es ein solches Abmahnunwesen sonst in keinem anderen europäischen Land außer in Deutschland gibt, ist schon bezeichnend. Als einziges EU-Mitglied hat Deutschland entsprechende Richtlinien der EU, die eine erste "Abmahnung" kostenfrei stellen, nicht in nationales Recht umgesetzt.

    Danke für Ihre Unterstützung
    Ihr Robert Bellin

    **************************************************
    Anschreiben vom 10.11.2005 Seite 1
    **************************************************
    SCHMITT & PARTNER
    Rechtsanwälte

    RAe SCHMITT & PARINER Reichsstraße 12 14052 Berlin
    Rechtsanwälte
    INGO SCHMITT
    STEFAN HANTSCH
    VANESSA KAZAK
    PETER RAABE
    Reichsstraße 12
    14052 Berlin
    Tel: 030/88 04 47 13
    Fax: 030/88 04 47 20
    RAeSP@t-online.de

    Bankverbindung:
    RAm Vanessa Kazak
    Weberbank Privatbankiers KGaA
    Konto-Nr. 61688530071
    BLZ 101 201 00
    Steuer-Nr.: 13/376/62728

    Berlin, 10.11.2005

    Herrn
    Dipl.-Phys. Robert-Martin Bellin
    Stettiner Straße 37
    70825 Korntal-Münchingen

    Euro-Cities AG ./. Bellin, Dipl.-Phys. Robert-Martin

    unsere Akte 920/O5Ka/sa
    (bitte stets angeben)

    Sehr geehrter Herr Bellin,
    hierdurch zeigen wir Ihnen an, dass wir die Vertretung der Euro-Cities AG, Bismarckallee 41, 14193 Berlin, übernommen haben. Vollmacht anbei. Unsere Mandantin veröffentlicht im Internet unter http://www.stadtplandienst.de die Kartographie diverser Städte, an der sie das ausschließliche Nutzungsrecht hat. Nach allgemeiner Ansicht gilt für diese Karten unserer Mandantin der volle Schutz des Urheberrechtsgesetzes.

    Sie verwenden für Ihr Internetangebot unzulässigerweise Kartenmaterial Ihrerseits unter http://www…, entdeckt am 12. September 2005.

    Damit verletzen Sie die Rechte unserer Mandantin. Wir haben Sie deshalb aufzufordern, die Karte unserer Mandantin unverzüglich aus Ihrer Webseite zu entfernen. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr fordern wir Sie auf, die beigefügte Unterlassungserklärung bis zum

    25. November 2005, 12.00 Uhr hier eingehend

    abzugeben.

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