DMMV: Neues Urhebervertragsrecht birgt Risiken

Reform beabsichtige die Stärkung der Stellung von Urhebern, bewirke aber das Gegenteil

Der umstrittene Kabinettsentwurf zum Urhebervertragsrecht beeinträchtigt die Zukunft der Software- und Multimediabranche in Deutschland negativ, warnt der Deutsche Multimedia Verband (DMMV). Der Weg zu einer tatsächlichen Besserstellung der Urheber müsse über einen vorsichtigen Ausbau des bereits bestehenden Nachforderungsrechtes erfolgen. Denn die Forderung nach einer „angemessenen Vergütung“ im nachhinein führe zu einer Abschaffung der Privatautonomie und ist damit ein unkalkulierbares Risiko für Unternehmen.

Der Kabinettsentwurf zum urheberrechtlichen Reformvorhaben beabsichtige die Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern gegenüber Verwertern, um „unter den Vertragspartnern ein Gleichgewicht der Kräfte herbeizuführen“, zitiert der DMMV. In ihrer praktischen Umsetzung bedeute die Regelung aber eine branchenübergreifende Neukonzeptionierung der Vertragsbeziehungen im Urheberrecht. Dem Gesetzesentwurf zufolge soll dem Urheber in Zukunft angeblich ein gesetzlicher Anspruch auf „angemessene Vergütung“ zustehen, der – als Daueranspruch ausgestaltet – noch nachträglich geltend gemacht werden könne. Die Verhandlungsautonomie der Vertragsparteien werde damit aufgehoben und durch eine allgemeine, von den Zivilgerichten ausgeübte Preiskontrolle ersetzt. „Für den neuen und innovationskräftigen Wirtschaftszweig Internet und Multimedia dürfen durch einen derart schwerwiegenden Eingriff in die Privatautonomie keine Rechtsunsicherheiten und Bilanzrisiken künstlich geschaffen werden“, erklärte der Präsident des Verbandes, Rainer Wiedmann.

Seit einigen Jahren nehme die Nutzung von Internet im privaten, beruflichen wie im öffentlichen Bereich in Deutschland konstant zu. Bereits jetzt ist die digitale Wirtschaft im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung trotz der Krise der vergangenen Monate einer der wichtigsten Wirtschaftszweige mit zweistelligen Wachstumsraten auch im Jahre 2001. „Mit diesem Gesetz sollen künftig Entwickler von Software die Regelungen übergestülpt bekommen, die für künstlerisch tätige Urheber entwickelt wurden. Hier wurde das Thema Urheberrecht zu einseitig betrachtet und die Auswirkungen für den Wirtschaftszweig Softwareindustrie übersehen“, so auch der Geschaeftsfuehrer des DMMV Alexander Felsenberg.

Die Auswirkungen der Reform werden nach Ansicht des DMMV letztendlich auch die Verhandlungsposition der Urheber beeinträchtigen. Die Unternehmen werden die erhöhte Planungsunsicherheit auf ihre Auftragnehmer abwälzen. Es sei davon auszugehen, dass es zu einer Herabsetzung der Erstvergütung komme. „Multimedia-Kreative, die zusammenwirkend ein Werk erschaffen, werden das Risiko des Unternehmens mittragen müssen, dass ein Einzelner nachträglich einen Anspruch auf ‚angemessene‘ Vergütung geltend macht“, warnte die Rechtsvertreterin des DMMV, Stefanie Krones.

Kontakt:
DMMV, Tel.: 0211/852860 (günstigsten Tarif anzeigen)

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1 Kommentar zu DMMV: Neues Urhebervertragsrecht birgt Risiken

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  • Am 10. Oktober 2001 um 17:50 von Michael Ahrndt

    Urheberrechte
    Wenn man als Journalist/Autor von diesen mageren Vergütungen leben will bzw. muß, dann ist man nicht begeistert, daß man für 1,20 (inklusive USt.) -übrigens der übliche Preis bei Fachartikel- alle seine Rechte abtreten muß, wie sich die Verlage es wünschen.

    Es kann doch nicht sein, daß die Tantiemen von der VG-Wort auch noch in die Taschen der Verlage fließen. Ich bin der Meinung, daß Mindestsätze gezahlt werden -abhängig von der Auflage- plus Zuschläge für Fachartikel, je nach Schwierigkeitsgrad bis zu 100%. Außerdem muß die USt. zusätzlich gezahlt werden. Bei den Verlagen, wie auch bei Autoren ist die USt/VSt ein sogenannter Durchlaufposten.

    Wenn ein Verlag sich weigert angemessene Honorare zu zahlen, dann soll er auch verklagt werden, und bei entsprechenden Urteile Ausgleichszahlungen an die VG-Wort zahlen müssen.

    Daher ist der Vorschlag der Ministerin auch nachvollziehbar, wenn die VG-Wort die Abrechnungen an die Verlage für die Journalisten und Autoren stellt und bei Bedarf einklagt.

    Es muß aufhören mit Zeilenhonoraren von 0,16 DM und Zahlungszielen bis zu einem halben Jahr.

    Gruß

    Mike

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