Richterin setzt Microsoft Frist bis 2. November

Juristin präferiert außergerichtliche Einigung / Sollte sie nicht innerhalb eines Monats zustande kommen, wird am 11. März ein Urteil verlesen

Im Kartellverfahren um Microsoft hat die zuständige Richterin dem Softwarekonzern und der US-Regierung eine Frist bis zum 2. November gesetzt, um eine gütliche Einigung zu finden. Dieser Fall solle auf „freundschaftliche Weise“ gelöst werden, und die Gelegenheit dazu sei nun da, sagte Richterin Colleen Kollar-Kotelly bei einer Anhörung in Washington.

Sollte keine außergerichtliche Einigung gefunden werden, legte die Richterin den 11. März 2002 als Datum für die Verkündung der Strafen gegen Microsoft fest. Die Parteien sollten „sieben Tage in der Woche und 24 Stunden täglich“ verhandeln, sagte Kollar-Kotelly. Der Konzern wurde bereits wettbewerbswidriger Praktiken für schuldig befunden. Die US-Kartellbehörden hatten Anfang des Monats angekündigt, dass sie nicht länger auf eine Zerschlagung von Microsoft in zwei Unternehmen hinarbeiten wollen.

Wie berichtet hatte der Softwarekonzern im September erneut darauf gepocht, dass das Oberste Gericht den Prozess von vorne aufrollt, während die US-Justiz und die klageführenden Bundesstaaten das Urteil von Richter Thomas Jackson aus dem vergangenen Jahr grundsätzlich anerkannt wissen wollen.

Im August war der Fall zurück an die erste Instanz und die Verantwortung der 58-jährigen Kollar-Kotelly gegangen. Microsoft hatte daraufhin ein Berufungsverfahren gefordert, das von der US-Justiz aber strikt abgelehnt wird. Man könne zwar die Einstellung von Richter Jackson kritisieren

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