Mobilcom: Deaktvierungsgebühr entfällt erst ab 2002 komplett

In laufenden Verträgen ist die umstrittene Klausel teilweise noch enthalten / Erst Neuverträge ab Februar 2000 ohne Extra-Obulus

Mobilcom (Börse Frankfurt: MOB) wird erst im Februar 2002 von der umstrittenen Handy-Deaktivierungsgebühr endgültig Abstand nehmen. Das hat der Pressesprecher des Büdelsdorfer Unternehmens, Torsten Kollande, gegenüber ZDNet bestätigt.

„In unseren Verträgen seit Februar 2000 taucht dieser Extraposten nicht mehr auf“, so Kollande. Kunden, die vorher einen Handyvertrag abgeschlossen haben, wird bei der Kündigung die Gebühr in Höhe von 75 Mark in Rechnung gestellt. Mehrere Gerichte hatten diese jedoch in Frage gestellt. Rechtsanwalt Christian Kotz hatte gestern im Gespräch mit ZDNet Mobilcom-Kunden empfohlen, die Gebühr zu ignorieren und auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München zu verweisen.

Tauche die Gebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf, so sei der Fall glasklar: „Dann muss der Kunde auf keinen Fall zahlen“, so Kotz. Dass in den im Internet abgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilcom die Sondergebühr nicht erwähnt ist, begründet Mobilcom-Sprecher Kollande damit, dass diese in den neuen Verträgen auch nicht auftauche.

Zuletzt hatte das Landgericht München die Gebühr für nichtens erklärt. Bereits im Februar 1998 hatte das Landgericht Potsdam entschieden, dass eine Deaktivierungsgebühr unzulässig ist. Damals hatte der Verbraucherschutzverein gegen E-Plus geklagt. Die KPN-Tochter hatte ihren Kunden 74,75 Mark für die Deaktivierung des Anschlusses berechnet.

Ein Jahr zuvor hatte allerdings das Oberlandesgericht Schleswig eine Deaktivierungsgebühr von Mobilcom für zulässig erklärt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es sich um den Betrag handle, den die Firma selbst an die Netzbetreiber D1 und D2 für eine Deaktivierung zahlen müsse. E-Plus betreibt sein Netz dagegen selbst. „Allerdings konnte Mobilcom damals nicht nachweisen, dass D1 und D2 diese Gebühr auch verlangt hatten

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5 Kommentare zu Mobilcom: Deaktvierungsgebühr entfällt erst ab 2002 komplett

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  • Am 6. September 2001 um 18:26 von H. Göhring

    Mobilcom…nein danke !
    Ich bin selbst Kunde bei Mobilcom gewesen und habe meinen Vertrag ordnungsgemäß gekündigt. Von der Mobilcom bekam ich keine Antwort. Selbst Schreiben mit Rückschein will die Mobilcom nicht bekommen haben…witzig. Nun haben sie mir innerhalb von ein paar Monaten eine Zusatzforderung über 100,88 DM zusammen gezimmert. Für die mehrmalige Karten-sperren (hatte da schon lange das Handy zurück gegeben, per Einschreiben und Rückschein!), Mahnungen, für Rechnungs-legungen in Höhe von 15 DM/Rechnung. Super diese Firma! Übrigens Cellway ist ein Tochterunternehmen !! Wäre vielleicht interessant, welche Namen noch als Tochterunternehmen auftauchen. Wer weiss das?

  • Am 6. September 2001 um 18:48 von Schmidchen Schleicher

    Fadenscheiniger Laden
    Ein ganz dubioser Laden scheint dieser Mobilkom zu sein.

    Würde mich nicht wundern, wenn auch Mediamarkt und solche Fratzeläden zum Konzern gehören.

    Denn eines zeichnet alle ganz besonder aus:

    Service = NULL

    Ahnung = NULL

    Kundenbeliebtheit = UNTERNULL

  • Am 7. September 2001 um 8:09 von Harry

    Die größten Halsabschneider
    Es ist doch bekannt, dass Mobilcom zu den größten Halsabschneider gehört. Die arbeiten doch nur mit lauter faulen Tricks. Von vorne wird gezeigt wie billig Sie sind und hintenrum nehmen Sie dich aus. Kann nur jeden Entfellen dort niemals einen Vertrag abzuschließen.

  • Am 7. September 2001 um 10:32 von Klaus Niesporek

    Lug & Betrug
    War auch mal Kunde dort :-(( Mir ist die Anschlusskontogebühr berechnet worden obwohl ich im E-Plus Netz war. Die Aussage des Pressesprechers "nur D1 u. D2 kunden bekommen die Gebühr weiterverrechnet" ist also schlichtweg gelogen.

    Ich habe nach massivem Schriftverkehr die Gebühr wieder zurückerstattet bekommen.

    Mehr dazu auf meiner Seite:

    http://www.niesporek.com

  • Am 25. März 2002 um 22:28 von Jens

    Wo sind denn die Urteile ?
    Das nervt mich echt.

    Wann immer man etwas über Urteile liest, fehlen die Angaben zu diesen.

    Kein Mensch kann sich hinstellen und sagen "Das steht in einem Urteil aus München !".

    Da wird man doch ausgelacht.

    Wie wäre es denn mal mit einem Aktenzeichen o.ä. wenn man sich schon auf ein Urteil berufen will/soll, muß man es doch auch belegen können !

    Also, vervollständigt in der Zukunft mal eure Artikel mit den Angaben wo die Urteile zu finden sind !

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