Mobilcom bittet Handykunden bei Vertragsende zur Kasse

Rechtsanwalt rät Kunden, die Gebühr für "Anschlusskontoauflösung" nicht zu zahlen

Kunden von Mobilcom (Börse Frankfurt: MOB) kommt ein Vertragsende teuer zu stehen: Wer als Handykunde nach Ablauf einer zweijährigen Laufzeit aussteigen will, muss eine Gebühr für „Anschlusskontoauflösung“ in Höhe von 75 Mark bezahlen. ZDNet liegen entsprechende Rechnungen vor. Rechtsanwälte empfehlen, den Sonderbetrag zu ignorieren. Mobilcom selbst war bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Gebühr hatte schon mehrere Mal vor Gericht für unterschiedliche Urteile gesorgt: Zuletzt hatte das Landgericht München diese für nichtens erklärt. Bereits im Februar 1998 hatte das Landgericht Potsdam entschieden, dass eine Deaktivierungsgebühr unzulässig ist. Damals hatte der Verbraucherschutzverein gegen E-Plus geklagt. Die KPN-Tochter hatte ihren Kunden 74,75 für die Deaktivierung des Anschlusses berechnet.

Ein Jahr zuvor hatte allerdings das Oberlandesgericht Schleswig eine Deaktivierungsgebühr von Mobilcom für zulässig erklärt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es sich um den Betrag handle, den die Firma selbst an die Netzbetreiber D1 und D2 für eine Deaktivierung zahlen müsse. E-Plus betreibt sein Netz dagegen selbst. „Allerdings konnte Mobilcom damals nicht nachweisen, dass D1 und D2 diese Gebühr auch verlangt hatten

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3 Kommentare zu Mobilcom bittet Handykunden bei Vertragsende zur Kasse

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  • Am 6. September 2001 um 6:15 von Ralf Gebert

    Kundenfreundlich ?
    Mit solchen "Kundenfreundlichen" Methoden schiesst sich doch Mobilcom selbst ins Knie. Wer geht denn DANN noch freiwillig zu denen hin ? Ich kann immer nur empfehlen, das man einen Mobilfunkvertrag am besten nur beim jeweiligen Netzbetreiber selbst unterzeichnen sollte. Da gibt es keine solche "Kontoauflösungsgebühren". MFG Ralf Gebert

  • Am 6. September 2001 um 11:06 von Klaus Niesporek

    Anschlusskontoauflösung
    Diesen Betrag wollte MogelCom auch bei mir kassieren. Habe mit Einschreiben dagegen protestiert und gedroht Zinsen für die ungerechtfertigte Abbuchung zu berechnen. Nach ca. 6 Wochen Schriftverkehr wurde der Betrag wieder rückgebucht.

    Mehr unter http://www.niesporek.com

  • Am 6. September 2001 um 11:23 von Wolfgang Heinze

    Abzockerei
    Auch ich kämpfe inzwischen in Sachen "Anschlußkontoauflösungsgebühr" mit der MogelCom. Wobei ich jedem nur empfehlen kann, die Lastschrift, mit der die MogelCom üblicherweise diese Gebühr einzieht, zu widerrufen. Auf Faxe oder E-Mails scheint man überhaupt nicht zu reagieren. Von kundenfreundlichem Verhalten hat man nach meinen Erfahrungen dort sowieso noch nie etwas gehört, denn das ist natürlich nicht das erste Mal, wo mich die Abzockermentalität dieser ehrenwerten Gesellschaft ärgert. Ich kann nur jedem Handykunden empfehlen, gleich direkt zu einem Netzbetreiber zu gehen. So habe ich das nun auch gemacht.

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