Einstweilige Verfügung gegen die Denic

Ist die Deutsche Domain-Vergabestelle kommerziell? / Widerspruch angekündigt

„Das Landgericht Frankfurt wird dafür sorgen, das wieder alles in Ordnung kommt“, ist sich der Rechtsvertreter der Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft Denic, Stephan Welzel, sicher. Er bezieht sich damit auf eine einstweilige Verfügung gegen die Denic, die das Landgericht am Freitag ausgesprochen hat. Das Gericht untersagte der zentralen Sammelstelle für Internet-Domains mit der Länderkennung „.de“, weiterhin zu behaupten, die Domain-Registrierung ohne Gewinnerzielungsabsicht durchzuführen. Sie dürfe sich auch nicht mehr eine „Non-Profit-Organisation“ nennen.

Den Antrag auf die einstweilige Verfügung hatte der Berliner Internet-Provider Comnetworld Online Services gestellt. „Eigentlich hat Comnetworld ganze acht Anträge gestellt“, erklärte Welzel gegenüber ZDNet. „Sieben Anträge sind dagegen gerichtet, dass jedes Mal, wenn ein Interessent in Deutschland eine Domain anmeldet, ein Vertrag mit der Denic zustande kommt. Das findet Comnetworld wohl „unschön“. Alle sieben Anträge wurden zurückgewiesen. Da ist das Gericht unserer Argumentation gefolgt.“

„Alleine dem achten Antrag auf einstweilige Verfügung gegen unsere Aussage, unkommerziell zu arbeiten, wurde stattgegeben. Wir wissen bislang noch nicht wieso. Ich halte die Aussagen von Comnetworld für unsinnig. Trotzdem mussten wir am Freitag alle Hinweise auf unsere unkommerzielle Arbeitsweise von der Site nehmen“, berichtete Welzel.

„Es geht uns vorrangig um mehr Rechtssicherheit für unsere Kunden und um einen fairen Wettbewerb“, erklärte seinerseits der Comnetworld-Geschäftsführer Wolfgang Papenbrock. „Ob die Denic, die als Genossenschaft mit derzeit 154 Mitgliedern keine 10 Prozent der deutschen Internet-Dienstleister vertritt, über Jahre mit der irreführenden Selbstdarstellung, eine ‚Non-Profit-Organisation‘ zu sein, die deutsche Öffentlichkeit und auch ihre internationalen Partner vorsätzlich getäuscht hat, sollte zu klären sein“, meinte Papenbrock weiter. „Hier wird wohl die Denic e.G. im Interesse der gesamten Internet-Gemeinde für Aufklärung sorgen und ihre bisherige Informations-Politik aufgeben müssen.“

Zunächst plant die Denic jedoch nur gegen die Verfügung vorzugehen. „Bislang gab es ja keine mündliche Anhörung, die Verfügung wurde erlassen, ohne dass man mit uns gesprochen hat. Wir formulieren jetzt erst einmal einen Widerspruch, das kann bis zu einer Woche dauern.“

Kontakt:

Denic, Tel.: 01802/336420 (günstigsten Tarif anzeigen)
Comnetworld, Tel.: 030/47580 (günstigsten Tarif anzeigen)

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2 Kommentare zu Einstweilige Verfügung gegen die Denic

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  • Am 3. September 2001 um 22:46 von expocityvoice

    teure DENIC
    Ich verstehe überhaupt nicht, warum die großen Provider und Domaininhaber schon

    längst einmal geklagt habe.

    Warum wohl gibt es so viele deutsche

    .com Domains.

    Wir selbst hatten schon 1996 eine .com

    registriert, weil es nicht einsehbar war, für eine .de fast das doppelte zu zahlen!

  • Am 4. September 2001 um 11:59 von Gabriele Straube

    Gegendarstellung, Fakten und Hintergründe
    04.09.2001

    Link zu den Fakten:

    http://www.comnetworld.com/press040901.html

    Korrektur der Telefon-Nummer

    Pressekontakt:

    comNetworld online services GmbH

    030 / 47 58 64 41

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