Abfuhr für Microsoft: Weitere Anhörung abgelehnt

Gericht will keine weitere Beweisaufnahme oder ein beschleunigtes Verfahren

Das Berufungsgericht in Washington hat Microsofts (Börse Frankfurt: MSF) Bitte abgelehnt, das Urteil nochmals zu überarbeiten. Das Gericht forderte in der Entscheidung, den Code des Internet-Browsers von dem des Betriebssystems zu trennen. Auch eine weitere Beweisaufnahme schloss das Gericht aus.

„Wir freuen uns, dass eine Wiederanhörung abgelehnt wurde“, sagte die Sprecherin der Justizabteilung Gina Talamona.

Microsoft gibt sich unterdessen handlungswillig. „Wir schätzen die Abwägung des Gerichts über unseren Antrag. Wir werden auch weiterhin offen sein, jegliche Probleme in diesem Fall zu lösen und wir untersuchen weiterhin unsere Möglichkeiten für einen Weg zum Obersten Gerichtshof“, sagte Microsoft-Sprecherin Vivek Varma.

Ein Rechtsexperte meinte jedoch, dass eine Anhörung am Supreme Court sehr unwahrscheinlich sei.

Mitte Juli hatte der Redmonder Konzern einen entsprechenden Anhörungsantrag gestellt. Gleichzeitig wies das Gericht den Antrag des Justizministeriums und der 18 klagenden US-Bundesstaaten zurück, das Verfahren schneller an ein niedrigeres Gericht zu überweisen, um das Strafmaß festlegen zu können. Die Antragsteller wollten mit der Einreichung einen beschleunigten Prozeß erreichen und die vorgeschriebene 52 Tage-Einspruchsfrist nicht
abwarten.

Der Antrag auf ein vorgezogenes Gerichtsverfahren war ein Teil der Strategie der Microsoft-Kläger, das für den 25. Oktober erwartete Betriebssystem doch noch vor der Markteinführung zu stoppen.

Microsoft wollte mit einer erneuten Beweisaufnahme zeigen, dass die Verzahnung zwischen Internet Explorer und dem Betriebssystem Windows 98 nicht gegen die Anti-Trust-Gesetze verstoße.

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