Der Hintergrund des jüngsten Denic-Prozesses

Domain-Verwalter war für Inhalt einer von ihm registrierten URL verantwortlich gemacht worden / Anlass war der Streit um Bankkredite und Immobilien

Nachdem die Denic wegen des Inhalts einer von ihr registrierten Site verklagt worden war, hat sich jetzt der Besitzer der umstrittenen Domain gegenüber ZDNet über die Hintergründe des Verfahrens geäußert.

Der Unternehmensberater Johannes Rey, Betreiber von www.r-e-y.de und www.johannesrey.de, sieht sich selbst als Opfer von zwei Bankvorständen, deren Vorgehen er in einer ZDNet vorliegenden Stellungnahme als „illegale Machenschaften“ bezeichnet. Rey hat nach eigenen Angaben von seiner Bank einen Kredit für den Kauf und die Renovierung einer Immobilie in Potsdam erhalten.

Als klar wurde, dass das Objekt der Sitz einer Spielbank werden soll, habe die Bank ihm die weitere Auszahlung eines bereits zugesagten Kredits verweigert, den Wert eines als Sicherheit angegebenen Grundstücks nachträglich verringert und versucht, „mir das Haus in Potsdam wegzunehmen“, so Rey.

Der Unternehmensberater entzog sich dem weiteren juristischen Geschehen zunächst, indem er Deutschland verließ. Die von ihm betriebenen Web-Sites werden im Ausland gehostet. Rey ist also momentan für rechtliche Konsequenzen der von ihm auf seinen Sites beschuldigten Bankmitarbeiter nicht greifbar. Der Justiziar der Denic, Stephan Welzel, hatte sich am Dienstag gegenüber ZDNet erstaunt gezeigt, dass eine Gruppe von fünf Bankmitarbeitern, darunter zwei ausgebildete Juristen, seine Organisation wegen des Inhalts einer von ihr verwalteten URL verklagt hatte. „Das ist ein Präzedenzfall“, so Welzel.

Die Denic verwaltet die „.de“-Domains ausschließlich. Vor Gericht argumentierte die Genossenschaft, eine inhaltliche Überprüfung von Web-Seiten sei weder möglich noch wünschenswert. Das Landgericht Wiesbaden hatte sich dieser Auffassung angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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