Gericht: Keine Gesundheitsgefahr durch Mobilfunk

Umstrittene Anlage von T-Mobil in Oberursel bleibt in Betrieb / Präzedenzfall der ersten richterlich verfügten Abschaltung passé

Eine von T-Mobil betriebene Mobilfunkanlage in der Nähe von Frankfurt am Main bleibt nach einem monatelangen Rechtsstreit um mögliche Gesundheitsgefahren in Betrieb. Wie das Unternehmen am Dienstag in Bonn mitteilte, zog die Bürgerinitiative „Keine Mobilfunksender in reinen Wohngebieten“ ihre Klage vor dem Landgericht Frankfurt zurück. Sie sei damit der erwarteten Klageabweisung durch das Gericht zuvorgekommen, erklärte T-Mobil.

Durch die Entscheidung sei die Position des Unternehmens bestätigt worden, dass von der Sendeanlage in Oberursel-Bommersheim keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgingen (ZDNet berichtete). Das Verfahren hatte im Oktober vergangenen Jahres für Aufsehen gesorgt, als im Zuge eines einstweiligen Rechtsschutzes das Landgericht für einige Wochen den Betrieb der Sendeanlage wegen angeblicher gesundheitlicher Auswirkungen untersagte. Die Telekom hatte damals der Bürgerinitiative gedroht, durch die Abschaltung entstehende Kosten in Rechnung zu stellen und mittels einer Klage durchzusetzen.

Die einstweilige Verfügung wurde anschließend vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt nach mündlicher Verhandlung wieder aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückgegeben. Das OLG habe keinen Nachweis für die Verursachung von Beschwerden wie Schlafstörungen und Kopfschmerzen durch den Mobilfunksender gesehen, betonte T-Mobil.

Kontakt:
T-Mobil, Tel.: 0228/9360 (günstigsten Tarif anzeigen)

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