Gericht entscheidet über Telekom-Abmahnung

Ende der Woche Richterspruch über vergleichende Werbung des Konkurrenten 11840

Das Landgericht Hamburg wird Ende der Woche entscheiden, ob der Auskunftsdienst 11840 seinen Preis in Relation zur Gebühr des Konkurrenten Telekom nennen darf. Der ehemalige Monopolist hatte es den Mainzern in einer einstweiligen Verfügung untersagt, Preisvergleiche dieser Art in der Werbung anzustellen (ZDNet berichtete).

Die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) hat das junge Unternehmen bereits vor mehr als zwei Monaten wegen seiner vergleichenden Werbung abgemahnt. „Der Angriff per Anwalt kommt nicht überraschend“, erklärte damals 11840-Chef Olaf Striboll: „Das ist wie früher bei Sixt – auf jede Sixt-Anzeige hagelte es Abmahnungen vom Wettbewerb. Wer Sixt verfolgt hat, weiß, dass das den Markt nicht aufgehalten hat“.

Eine Auskunft bei 11840 kostet 1,58 Mark pro Minute. Mit derzeit noch unter 1 Prozent Marktanteil (das Unternehmen ist am 22. Februar 2001 gestartet) fühlt er sich als „David im Kampf gegen den Goliath Telekom“.

Im vergangenen Jahr hatte die Deutsche Telekom unter anderem Talkline, Econonet und Kielnet abgemahnt (ZDNet berichtete laufend).

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