Telekom: Aktionärsschützer scheitern mit Sonderprüfung

Nicht genügend Anlegerstimmen für Bilanzuntersuchung / Viele Anleger haben angeblich bis zur Frist notwendige Papiere nicht vorlegen können

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ist mit dem Versuch gescheitert, wegen der Immobilienaffäre der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) eine Sonderprüfung der Konzernbilanzen aus den 90er Jahren durchzusetzen.

Bei einem Aufruf der Kleinaktionäre sei die notwendige Zustimmungshürde von fünf Prozent verfehlt worden, sagte DSW-Sprecherin Petra Krüll. Bei einem Unternehmen dieser Größe sei eine derartige Hürde sehr hoch, so Krüll.

Die Organisation werde nun versuchen, auf der Hauptversammlung am 29. Mai in Köln zumindest die Telekom-Bilanz des Jahres 2000 erneut auf den Prüfstand stellen zu lassen.

Der Telekom-Konzern hatte im Februar angekündigt, das Immobilienvermögen um netto 1,5 Milliarden Euro (gut 2,9 Milliarden Mark) abzuwerten. Aktionärsschützer werfen dem Unternehmen vor, der Schritt sei bereits seit Jahren überfällig und hätte bereits ab dem Jahr 1996 nach und nach in den Bilanzen vollzogen werden müssen.

Unter anderem moniert die DSW, dass Anleger beim zweiten und beim dritten Börsengang der Telekom überhöhte Preise für T-Aktien hingeblättert hätten. Mit der Sonderprüfung sollte auch begutachtet werden, „inwieweit die insgesamt drei Emissionsprospekte fehlerfrei und die jeweils festgesetzten Emissionspreise gerechtfertigt waren“.

In einem noch nicht abgeschlossenen Gutachten lässt die Vereinigung prüfen, ob Anleger eine so genannte Prospekthaftungsklage gegen das Telekom-Management richten können. Die Telekom-Führung will nur die Bilanz des laufenden Jahres doppelt prüfen lassen; dies reicht der DSW nicht aus. Viele interessierte Telekom-Anleger hätten nicht bis zur am vergangenen Donnerstag abgelaufenen Frist die notwendigen Aktionärsbescheinigungen vorlegen können, sagte Krüll zu der gescheiterten Sonderprüfung der alten Bilanzen. Dabei habe es unter anderem Probleme mit Online-Banken gegeben, die nicht auf die Ausstellung derartiger Formulare vorbereitet seien.

Die Depotbanken müssen bei einem Antrag zur Änderung der Tagesordnung einer Hauptversammlung bestätigen, dass die Aktionäre Anteilsscheine seit mindestens drei Monaten halten.

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Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3301000

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