Napster legt Berufung ein

Musiktauschbörse sieht aktuelles Urteil "im Widerspruch zu manch anderen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes"

Nach ihrer gerichtlichen Niederlage wegen Urheberrechtsverletzungen hat die Musik-Tauschbörse Napster vor einem US-Bundesgericht Berufung eingelegt. Wie die im kalifornischen Redwood City angesiedelte Tauschbörse am Samstag mitteilte, wurde der Antrag bereits am Freitag den 25 Richtern des Bundesberufungsgerichts in San Francisco vorgelegt. Napster argumentierte, die bisher gegen die Börse gesprochenen Urteile seien „im Widerspruch zu manch anderen (Entscheidungen) des Obersten Gerichtshofes“. Einzelheiten wollte das Unternehmen zunächst nicht nennen.

Nach der Vorgabe eines Gerichts muss der Streit zwischen Napster und der Musikindustrie bis kommenden Freitag beigelegt sein. In der vergangenen Woche hatte ein Berufungsgericht in San Francisco auf Betreiben der Plattenfirmen A & M Records, Sony Music, MCA, Capitol und Motown entschieden, dass die Tauschbörse prinzipiell keine geschützten Musiktitel mehr gratis im Internet vermitteln darf. Das Gericht hatte dem populären Tauschplatz jedoch eine weitere Gnadenfrist eingeräumt und den Fall an die ursprüngliche Instanz zurückverwiesen, damit diese ihre einstweilige Verfügung zur sofortigen Schließung von Napster überarbeitet.

Eine Milliardenofferte der mit der Bertelsmann E-Commerce Group verbündeten Tauschbörse Napster stieß bislang bei der Plattenindustrie auf Skepsis. Napster und Bertelsmann hatten der Musikindustrie eine Milliarde Dollar für die kommenden fünf Jahre als Ausgleich für Urheberrechte an den Titeln geboten, die über die Plattform getauscht werden. Die Summe wollten die Partner über monatliche Abonnementgebühren aufbringen.

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