Verhandlungen im Microsoft-Prozess starten am Montag

Branchenbeobachter gehen von einem Kompromiss nach dem Ende der Berufungsverhandlung aus

Der Marathon-Prozess gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) geht am Montag in eine neue Runde: Drei Jahre nach der Anklageerhebung wegen Monopolmissbrauchs verhandelt das Bundesberufungsgericht in Washington zwei Tage lang darüber, ob der Softwarekonzern wegen Monopolmissbrauchs zerschlagen werden muss. Dabei hat das Team von Firmengründer Bill Gates die Vorteile auf seiner Seite: Das Berufungsgericht gilt als Microsoft-freundlich, ebenso wie der neue US-Kartellamtschef. Zudem gab sich der Richter, der den Fall in erster Instanz verhandelte, durch Microsoft-kritische Interviews eine Blöße. Die Anwälte haben ausgiebig Zeit, die sieben Berufungsrichter zu überzeugen: Statt der üblichen halben Stunde sind sieben Stunden für die Anhörung angesetzt.

Microsoft wird vorgeworfen, die Monopolstellung seines Betriebssystems Windows benutzt zu haben, um eigene Anwendungssoftware auf dem Markt durchzusetzen. Bundesrichter Thomas Jackson hatte den Konzern deshalb im vergangenen April wegen Verstoßes gegen die Kartellgesetze verurteilt und im Juni die Zweiteilung des Unternehmens angeordnet (ZDNet berichtete).

Microsoft werde bei der Verhandlung am Montag und Dienstag argumentieren, dass der Bundesrichter voreingenommen gewesen sei, prophezeit der Schwab Washington Research Group-Analyst Erik Olbeter. Jackson hatte im Gespräch mit einem Buch-Autor die Hoffnung geäußert, dass seine Feststellung der Faktenlage hieb- und stichfest sei und von der Berufungsinstanz nicht mehr angezweifelt werde. Microsoft hält die von Jackson festgestellte Monopolstellung hingegen aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung für Fiktion.

Mit ihren Argumenten dürften die Konzernanwälte beim neuen obersten Kartellhüter der USA, Charles James, offene Türen einrennen. Der Jurist hatte noch vor einem Jahr erklärt, die Verbraucher hätten von der von Microsoft geschaffenen einheitlichen Software-Plattform mit dem Betriebssystem Windows profitiert. Er hatte zudem keinen Zweifel daran gelassen, dass er den Konzern als Einheit erhalten will. Die von Jackson angeordnete Zerschlagung sei derart „drakonisch, exzessiv und überstürzt“, dass ihre Annullierung durch das Berufungsgericht garantiert sei, ist der Anwalt Robert McTamaney von der Washington Legal Foundation überzeugt.

Ein Betriebssystem mit integriertem Internet-Programm zu vertreiben, wie es Microsoft vorgeworfen worden sei, gelte heutzutage als völlig normal. Gewinnt der Konzern wie erwartet die Berufung, dann dürften beide Seiten nach Einschätzung von Olbeter ihre Positionen neu bewerten und sich letztlich auf einen Kompromiss einlassen. Mit dem Urteil des Berufungsgerichtes wird noch vor der Sommerpause gerechnet.

Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Komplex finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen„.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

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