Vermittler im Napster-Prozess berufen

Die Fronten zwischen dem Tauschservice, der Industrie und der Richterin sind weitgehend verhärtet

Die Bezirksrichterin Marilyn Hall Patel, erneut für den Napster-Fall zuständig, hat ihren Kollegen Eugene Lynch als Vermittler berufen. Er soll zwischen dem Musik-Tauschservice und den klageführenden Plattenfirmen vermitteln. Das berichtete das Magazin „Newsweek“ unter Berufung auf Justizkreise.

Die Richterin war bereits im vergangenen Jahr mit dem Napster-Prozess betraut. Am 26. Juli 2000 hatte sie das Unternehmen der Verletzung des Copyright-Gesetzes für schuldig befunden, ein anderes Gericht hatte jedoch umgehend eine einstweilige Verfügung gegen das Verbotsurteil der Richterin erlassen. Seit vergangener Woche ist sie wieder für den Fall zuständig, da ein Berufungsgericht in San Francisco die Angelegenheit an sie zurückverwiesen hat.

Hall Patel zeichnete sich durch eine harte Gangart gegen den Internet-Service aus: Sie zerlegte die Argumentation von Napsters Starverteidiger Dabid Boies gründlich: Er hatte angeführt, der Napster-Dienst fielen unter das Audio Home Recording-Gesetz. Patel befand, es seien zu viele Personen beteiligt, als dass diese Regelung Anwendung finden könne. Das im Verfahren angeführte Material einschließlich der vorliegenden internen Napster Memos hätten sie davon überzeugt, dass die meisten User sich hauptsächlich urheberrechtlich geschütztes Material downloaden würden.

Dagegen folgte Patel dem Argument der Recording Industry Association of America (RIAA), Napster würde geltendes Recht verletzen, indem man sich weigerte, Gebühren an die Inhaber der Urheberrechte zu zahlen. Der Anwalt der RIAA, Russell Frackman sagte, täglich würden 20 Millionen Titel heruntergeladen, davon seien ungefähr 90 Prozent durch das Urheberrecht geschützt.

RIAA hatte im Dezember 1999, fünf Monate nach dem Start von Napster, Klage gegen das Unternehmen erhoben. Die Anwälte warfen der Firma vor, mit ihrem MP3-Tauschservice Urheberrechts-Verletzungen zu fördern.

Wie Dienstag vergangener Woche im „Newsflash“ von ZDNet erstmals berichtet, hat die dreiköpfige Richterriege des 9th U.S. Circuit Court of Appeals in San Francisco das Verfahren gegen die Musiktauschbörse Napster an Hall Patel zurückverwiesen. Damit kann der Dienst vorläufig am Netz bleiben, die Chancen für einen dauerhaften Fortbestand sind aber gesunken. Weiterhin drohen dem Unternehmen Schadenersatzzahlungen an die Musikindustrie in Millionenhöhe.

Laut einer internen Umfrage des neuen Napster-Besitzers Bertelsmann unter 25.000 Anwendern des Tauschservices haben sich 70 Prozent bereit erklärt, für Napster eine monatliche Abo-Gebühr zu zahlen. Eine Umfrage von ZDNet ergab allerdings ein deutlich anderes Resultat.

Anwender von Software wie Napster oder Gnutella sind automatisch Teil einer MP3-Community: Die Programme legen auf dem lokalen System ein Verzeichnis mit freizugebenden Musikstücken an, auf die auch andere Napster-Anwender zugreifen können. ZDNet bietet die neuste Napster 2.0 Beta 9-Version zum Download an. Darüber hinaus hat ZDNet ein Napster-Special erstellt. Anwender von Software wie Napster oder Gnutella sind automatisch Teil einer MP3-Community: Die Programme legen auf dem lokalen System ein Verzeichnis mit freizugebenden Musikstücken an, auf die auch andere Napster-Anwender zugreifen können.

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