Rambus-Verhandlung ist Verwaltungs-Angelegenheit

Am Freitag wird zunächst die Höhe der Prozesssicherheit festgelegt

Die Verhandlung in Sachen Rambus gegen Micron und Hyundai, die ZDNet fälschlicherweise für Mittwoch angesetzt hat, findet erst am Freitag in Mannheim statt und dürfte zudem relativ unspektakulär verlaufen: Es werden nämlich nicht die angeblichen Patentrechtsverletzungen verhandelt, sondern Verfahrensfragen geklärt.

Der deutsche Gesetzgeber verlangt von Firmen, die wie Rambus keine Niederlassung in Deutschland haben, dass sie vor der eigentlichen Verhandlung eine Prozesssicherheit hinterlegen. Sollte Rambus den Fall verlieren, müsste das Gericht nicht aufwändig Verfahrens- und Folgekosten bei einer ausländischen Firma eintreiben. Am Freitag wird deshalb erst festgelegt, in welcher Höhe die Prozesssicherheiten hinterlegt werden müssen. Micron setzt die Summe auf 50 Millionen Mark an, Hyundai auf 65 Millionen Mark.

Warum Mannheim als Verhandlungsort gewählt wurde, lässt Platz für Spekulationen. So hat zwar das Mannheimer Gericht eine Kammer, die auf Patentstreitigkeiten spezialisiert ist, doch nach Angaben eines Gerichtssprechers gibt es ein solches Gremium in jedem Bundesland. Hyundai hat seinen deutschen Firmensitz in Raunheim bei Frankfurt, Micron in der Nähe von München.

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