Unerwartete Hilfe für Microsoft im Kartellverfahren

Berufungsgericht will die Handlungsweise des Richters Thomas Jackson in der ersten Instanz untersuchen

Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat von den Richtern des Berufungsgerichts, die das Kartellverfahren neu untersuchen müssen, unerwartete Schützenhilfe erhalten. Obwohl weder der Software-Konzern noch die Gegenpartei aus Justizministerium und 19 Bundesstaaten darum gebeten haben, ist für die kommende Anhörung Extra-Zeit eingeplant, um die Vorgehensweise von Richter Thomas Jackson zu erörtern. Der Richter der ersten Instanz galt unter Prozessbeobachtern von vorne herein als dem Konzern nicht gewogen. Er hatte bereits einmal in einem anderen Fall gegen Microsoft entschieden. Das Urteil war später von einem Berufungsgericht aufgehoben worden. Während und vor allem nach dem Prozess hatte sich Jackson mehrfach ausführlich zum Verfahren geäußert. Das war ihm von den Microsoft-Anwälten angekreidet worden.

Der Jura-Professor an der George Washington University, Bill Kovacic, sieht die Regierungs-Seite dabei in Bedrängnis: „Die Vorgehensweise des Gerichts deutet darauf hin, dass es ein ernsthaftes und beunruhigendes Thema ist. Es ist sehr peinlich, so etwas in einem öffentlich zugänglichen Gerichtssaal zu verhandeln. Wenn die Richter sich eine solch unangenehme und missliche Untersuchung antun wollen zeigt das nur, dass sie schwerwiegende Bedenken haben müssen.“

Das Berufungsgericht wird am 26. und 27. Februar eine mündliche Verhandlung abhalten. Rechtsexperten rechnen mit einem abschließenden Urteil für April oder Mai.

Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Komplex finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen„.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

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