Gericht gibt Telekom bei Durchleitungstarifen recht

Neue Regelung wegen Verfahrensfehler vorläufig gestoppt / Zeitplan kaum mehr einzuhalten

Die Konkurrenz der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) muss sich bei der Senkung der Telefongebühren noch weiter gedulden. Die im vergangenen Herbst neu festgelegten Durchleitungstarife sind vom Kölner Verwaltungsgericht wegen eines Verfahrensfehlers für unzulässig erklärt worden, berichtet die „Financial Times Deutschland“ in ihrer heutigen Ausgabe.

Wie erst jetzt bekannt wurde, hatten die Richter im September einem Telekom-Antrag gegen die neue Bestimmung der Regulierungsbehörde statt gegeben. Es sei unzulässig, der Regulierer im gleichen Verfahren die neue Struktur festgelegt und Preise dafür genannt habe, lautet die Begründung. Nun scheint es fraglich, ob die Einführung der neuen Gebühren bereits ab Juni 2001 realisiert werden kann. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat inzwischen Beschwerde eingelegt.

Nach der Regelung müssten die Konkurrenten der Telekom 1,24 Pfennig in der Hauptzeit und 0,83 Pfennig in der Nebenzeit an die Deutsche Telekom zahlen. Bisher fielen knapp zwei Pfennig an.

Die Telekom-Konkurrenten müssen die sogenannten „Interconnection-Gebühren“ an den Ex-Monopolisten für die Durchleitung durch dessen Netz zahlen. Zuletzt war diese im Januar 2000 gesenkt worden (ZDNet berichtete). Ende letzten Jahres hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordnet, dass die Deutsche Telekom ab 1. Januar 2000 nur mehr 2,04 Pfennig von ihren Konkurrenten verlangen darf. Davor waren 2,7 Pfennig fällig.
Kontakt:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tel.: 0228/149921

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