Telekom muss im Flatrate-Streit nachgeben

Regulierungsbehörde veröffentlicht Wortlaut ihrer Entscheidung heute nachmittag

Wie bereits vorab bekannt wurde, wird die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) heute dazu auffordern, im Flatrate-Streit bis 1. Februar einen Vorschlag für eine Großhandelsflatrate vorzulegen. Konkurrenten hatten einen solchen Tarif bisher vergeblich gefordert.

Zahlreiche Mitbewerber hatten in den vergangenen Wochen ihre Flatrate-Angebote wieder eingestellt. Nicht wenige hatten dies mit den Durchleitungsgebühren begründet, die sie pro Minute an die Telekom zahlen müssen.

Die Telekom bezeichnete den Regulierungsbeschluss als „Fehlentscheidung“ und schloss juristische Schritte nicht aus. Konkrete Preise für die Großhandels-Flatrate wurden der Telekom jedoch nicht nicht vorgeschrieben. Konkurrenten wie der Online-Dienst AOL (Börse Frankfurt: AOL) fordern einen Betrag, der Flatrates von unter 50 Mark pro Monat beim Endkunden ermöglicht. Bisher müssen Internet-Nutzer bei AOL 78 Mark zahlen. Eine Mark mehr kostet das Pauschalpaket bei der Telekom-Tochter T-Online, die allerdings gleichfalls Verluste mit ihrem Angebot einfährt. Die Entscheidung der Regulierungsbehörde wird heute nachmittag veröffentlicht.

Die Aktie von T-Online (Börse Frankfurt: TOI) gab um mehr als drei Prozent nach und notierte in dern Nähe ihres Allzeittiefs von 18,5 Euro

ZDNet berichtet in einem News Report zum Thema Flatrates über die neuesten Entwicklungen auf dem Flatrate-Markt und rechnet vor, für wen sich der Pauschaltarif lohnt.

Kontakt:
Deutsche Telekom, Tel.: 0800-3300700

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