Gema: Gebühren für UMTS-Handys

Hersteller sollen zahlen, weil sich Musik und Videos abrufen lassen

Mit der Einführung des neuen Mobilfunkstandards UMTS will die Gema Handybesitzer weiter zur Kasse bitten. Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ begründet dies damit, dass mit den neuen Geräten Musik und Videos abgerufen werden können. Deshalb müssten entweder die Hersteller oder die Anbieter von multimedialen Inhalten eine Urheberrechtsabgabe zahlen, so Gema-Sprecher Hans-Herwig Geyer gegenüber „Spiegel Online“.

Bereits jetzt kassiert die Gema für jede eingespeicherte Melodie auf dem Mobiltelefon fünf Pfennig (ZDNet berichtete). Das Handy-Kleinvieh macht dabei auch Mist: Handelsübliche Mobiltelefone werden derzeit mit rund vierzig Melodien ausgeliefert. Stammt nur die Hälfte davon von Musikern, die noch leben oder in den letzten 70 Jahren gestorben sind, verdient die Gema an jedem Handy eine Mark – derzeit gibt es in Deutschland mehr als 20 Millionen Handybesitzer.

Ähnlich verhält es sich mit den Musik-Dateien fürs Handy, die im Web zum Download angeboten werden. „Auch hierfür werden selbstverständlich Gebühren erhoben“, stellt Geyer klar. Die Höhe richtet sich unter anderem danach, ob die Site kommerziell genutzt wird. „Wir freuen uns natürlich, wenn immer neue Vertriebswege für Musik gefunden werden und die Komponisten dadurch profitieren.“

Aktuelles und Grundlegendes zum Universal Mobile Telecommunication System bietet ein News-Report zum Thema UMTS.

Kontakt:
Gema, Tel.: 089/4800300

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