Denic: Vorsicht vor Domain-Hijackern

Wer eine URL beantragt, soll sich auch als Inhaber eintragen lassen

Die Denic warnt alle Interessenten für eine „.de“-Domain davor, den Provider oder andere Vermittler als Inhaber der von ihnen gewünschten Domain einzusetzen. Nur wer Inhaber der URL ist, kann im Internet in der „whois“-Datenbank der Denic abgefragt werden und ist juristisch und materiell für seine Domain verantwortlich.

Des weiteren muss ein Admin-c, also ein administrativer Ansprechpartner genannt werden. Die Denic weist darauf hin, dass nur Personen mit dieser Aufgabe bertraut werden sollten, die das völlige Vertrauen der Domaininhaber genießen, da der Admin-c die Löschung der Domain oder ihre Übertragung an einen anderen Inhaber veranlassen kann. Laut Denic gibt es über diese Zuständigkeitsverteilung zwischen Domaininhaber und Admin-c nach wie vor Unklarheiten.

Die Denic machte auf diesen Umstand aufmerksam, nachdem es in der Vergangenheit besonders über die Internet-Adressen von Firmen zu Auseinandersetzungen gekommen ist. Häufig wurden ein Vorstand oder Geschäftsführer als Inhaber einer Domain eingetragen. Wurde dieser im Streit entlassen, war der Ärger wegen der Domain vorprogrammiert.

Kontakt:
Denic, Tel.: 01802/336420

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